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Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Damit können Sie Vorsorge treffen, dass im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt werden, wie Sie es wünschen

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, im Falle von Krankheit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Aufgrund von Unfall oder Krankheit kann man jedoch in jedem Alter in die Lage kommen, seine Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen zu können. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen.


Vorsorgevollmacht

Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen gefordert sind, so können diese nur dann stellvertretend (z. B. von Angehörigen) getroffen werden, wenn diese eine rechtsgültige Vollmacht vorlegen können, welche die betroffene Person in gesunden Tagen erstellt hat. Falls dies nicht geschehen ist, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer (in der Regel eine Vertrauensperson des Betroffenen) für die entsprechenden Aufgabenkreise bestellt.
Die Vorsorgevollmacht soll eine rechtliche Betreuung vermeiden und ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Im Vorfeld wird festgelegt, welche Person(en) Ihres Vertrauens für Sie im Bedarfsfall handeln sollen.

Damit die Vorsorgevollmacht für alle zu regelnden Bereiche gültig ist, wird empfohlen, die von den Justizministerien angebotenen Broschüren und Formulare zu verwenden.

  • Der Bevollmächtigte muss geschäftsfähig und bereit sein, die Bevollmächtigung im Sinne und zum Wohle des Betroffenen auszuüben.
  • Es empfiehlt sich, eine solche Vollmacht nur Personen zu erteilen, zu denen ein persönliches Vertrauensverhältnis besteht.
  • Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen.
  • Eine notarielle Beurkundung sollte erfolgen, wenn Ihre Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Ferner ist eine notarielle Beurkundung unter bestimmten Umständen erforderlich, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind.

Sie können Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Damit können Sie Zweifel an der Identität und Echtheit Ihrer Unterschrift beseitigen. Für bestimmte Fälle (z. B. Erbausschlagung für den Vollmachtgeber, An- bzw. Abmeldung des Vollmachtgebers beim Einwohnermeldeamt, Änderungen im Grundbuchverkehr in Ihrem Namen) muss die Unterschrift beglaubigt sein. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben.

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung einen Termin und nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Vollmacht im Original mit.


Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung kommt für den Fall in Betracht, dass keine Vertrauensperson mit einer umfassenden Vollmacht ausgestattet werden kann/soll. Die Betreuungsverfügung bietet die Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung, die Einrichtung und Führung dieser Betreuung zu gestalten. Sie können angeben, wen Sie sich als Betreuer wünschen und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt. Außerdem können Sie z. B. regeln, wo Sie wohnen möchten (in Ihrer Wohnung oder einem Heim), wie die Verwaltung Ihres Vermögens gestaltet werden soll und welcher Arzt mit Ihrer Behandlung betraut werden soll.
Ihre geäußerten Wünsche sind für das Betreuungsgericht und den Betreuer grundsätzlich verbindlich, solange sie Ihrem Wohl nicht entgegenstehen. Die Umsetzung Ihrer Wünsche muss für den Betreuer jedoch zumutbar sein.

Vorteile

  • Möglichkeit der Mitgestaltung der Betreuung
  • Alternative zur Vorsorgevollmacht, wenn Sie keine solche erteilen wollen oder keine Vertrauensperson zur Verfügung steht
  • Kontrollmöglichkeit der Betreuungsführung durch das Gericht

Sie können Ihre Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Die Beglaubigung bestätigt, dass Sie die Verfügung persönlich unterzeichnet haben und unterstreicht damit die Glaubwürdigkeit der Betreuungsverfügung. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben.

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung einen Termin und nehmen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Vollmacht im Original mit.


Patientenverfügung

Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung mit 1. September 2009 gesetzlich geregelt. Eine Patientenverfügung erstellen Sie für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können und eine medizinische Behandlung notwendig wird. Sie bestimmen, in welchen Krankheitsfällen die Patientenverfügung gelten soll und welche medizinische Behandlung Sie dann wünschen. Eine detaillierte Patientenverfügung ist geeignet, dem behandelnden medizinischen Personal Vorgaben für Ihre Behandlung zu machen. Dabei geht es vor allem um Ihr Recht auf Selbstbestimmung, gerade im Zusammenhang mit lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen.
Es empfiehlt sich, solche lebenswichtigen Entscheidungen mit einer Vertrauensperson und Ihrem Arzt zu besprechen. Je genauer Sie auf einzelne medizinische Maßnahmen eingehen, desto besser kann Ihren Vorstellungen entsprochen werden. So können Sie sicherstellen, dass eine Behandlung nach Ihren Wünschen fortgesetzt oder auch abgebrochen wird. Nehmen Sie sich Zeit, Ihre Vorstellungen bezüglich Leben und Sterben zu bedenken! Lassen Sie sich beraten, ehe Sie eine Patientenverfügung erstellen und beziehen Sie auch einen Arzt Ihres Vertrauens in diese Überlegungen mit ein.

Vorteile

  • Möglichkeit der Vorausbestimmung von medizinischen Maßnahmen
  • Ideale Ergänzung zu Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Literatur zum Thema
Einen Leitfaden zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Patientenverfügung – Leiden, Krankheit, Sterben".

Sie ist kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung über die Telefonnummer (01805) 77 80 90 (12 Cent/Min.) bestellbar und steht hier zum Download bereit: www.bmj.bund.de/publikationen


Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner für die Terminvereinbarung für die Beratung zur Vorsorge

Dennis Dietrich
Seniorenamt
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 216
93053 Regensburg

(0941) 507-2543
(0941) 507-4549
ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRzaW5uZUQuaGNpcnRlaUQ=

Ihr Ansprechpartner für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Michael Vogl
Seniorenamt
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 213
93053 Regensburg

(0941) 507-2545
(0941) 507-4549
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