Über das Projekt - Regensburg inklusiv
Die Geschichte des Projekts
Im Jahr 2007 haben die Vereinten Nationen (UN) einen Vertrag unterzeichnet, in dem die Rechte aller Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt festgeschrieben sind: das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Man nennt es auch kurz UN-Behindertenrechtskonvention.
In Deutschland wurde dieser Vertrag am 26. März 2009 rechtsverbindlich in Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund entstand bei der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. im Mai 2009 die Projektidee mit dem Titel „Sozialräumliches Audit (Überprüfung) zu den Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung im Raum Regensburg und Cham". In einem Modellprojekt sollte beispielhaft die Fähigkeit und Bereitschaft einer städtischen und einer ländlichen Region zur Inklusion behinderter Menschen untersucht und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Die geplante Finanzierung über das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen kam jedoch nicht zustande; ohne Zuschüsse konnte diese Idee nicht umgesetzt werden. Im Jahr 2011 entwickelte Aktion Mensch ein neues Förderprogramm zum Thema „Inklusion". Damit sollen Projekte und Initiativen gefördert werden, „die vor Ort unterschiedliche Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (unter anderem aus Sozialwesen, Wirtschaft, Kultur, öffentlichen Institutionen) vernetzen. So soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht und damit die Umsetzung von Inklusion im Alltag in den regionalen Lebensweltbezügen vorangetrieben werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen. Die Handlungsfelder sind Arbeit, Bildung, Freizeit, Wohnen und Barrierefreiheit" (aus den Förderrichtlinien von Aktion Mensch).
Aus der bestehenden Projektidee und den Fördervoraussetzungen von Aktion Mensch entwickelte die KJF dann das Projekt „Regensburg inklusiv".