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Lebensmittel tierischen Ursprungs

Die Verordnung (EG) 853/2004 schreibt eine Zulassungspflicht für alle Betriebe, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zusammenhängende Tätigkeit ausführen vor. Ausgenommen hiervon sind der Einzelhandel, die Primärproduktion, bloße Transporttätigkeiten und die Lagerung von nicht kühlpflichtigen Erzeugnissen.

Das Veterinäramt wird bei der Vorbereitung der Betriebe auf die Zulassung durch die Regierung der Oberpfalz  beratend tätig. Einige wichtige Fragen zum Thema Zulassung klärt das Handbuch Zulassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Betriebe im Stadtgebiet werden regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert.