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Futtermittelüberwachung

Amtliche Probenahme in registrierten und zugelassenen Futtermittelbetrieben

Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden Erzeugung, Herstellung, Behandlung, Transport und Inverkehrbringen von Futtermitteln überwacht. Die zuständige Behörde für die Überwachung, Kontrolle und Registrierung/Zulassung von Futtermittelbetrieben ist die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 56, Futtermittelüberwachung Bayern.

Die Veterinärämter wirken bei der Überwachung durch die Ziehung von amtlichen Futtermittelproben mit. Die amtlichen Futtermittelproben dürfen nur von ausgebildeten Probenehmern genommen werden. Die Probenehmer halten sich dabei an einen nationalen Probenjahresplan, der die Anzahl der Proben und die zu beprobenden Betriebe (Hersteller, Händler und Landwirte) vorgibt. Die Futtermittelproben werden im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zentral für Bayern untersucht.

Peter Kohler

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Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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