Dienstleistungen
Hinweis:
Wegen Wartungsarbeiten kann es am Mittwoch, 11. Februar 2026, voraussichtlich ab 19 Uhr zu Einschränkungen bei der Nutzung der städtischen Online-Dienste kommen. Wir bitten dies bei der Beantragung von dringenden Anliegen, für die Online-Services genutzt werden, insbesondere für die Beantragung von Briefwahlunterlagen, zu berücksichtigen.“
Lebensbescheinigung
Wer eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger erhält, wird jährlich zur Übersendung einer Lebensbescheinigung aufgefordert.
Nur nach persönlicher Vorsprache kann bestätigt werden, dass eine Person am Leben ist. Wenn die persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann nur bescheinigt werden, dass der Antragsteller in den Meldedaten als "lebend" geführt wird.
Falls der Rentenversicherungsträger eine Unterschriftsbeglaubigung verlangt, ist die persönliche Vorsprache zwingend.
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
- Formular des Rentenversicherungsträgers
Abteilung Bürgerbüros und Fundwesen
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-3333
(0941) 507-3889
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