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Dienstleistungen

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung

Beschreibung

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmenden spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.

Eine Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen.

Öffentlich ist eine Vergnügung, wenn sie für jedermann zugänglich und die Teilnahme nicht auf bestimmte Personen beschränkt ist. Eine geschlossene Veranstaltung setzt demgegenüber voraus, dass der Kreis der Zutrittsberechtigten im Vorhinein feststeht und der Veranstalter Vorkehrungen trifft, dass nur die eingeladenen Personen Zutritt erhalten. 

Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigen Art bestimmt sind.

Die Anzeigepflicht gilt ebenso nicht für Vergnügungen, welche in der "Verordnung der Stadt Regensburg über die von der Anzeige- und Erlaubnispflicht ausgenommenen öffentlichen Vergnügungen" aufgelistet sind. 

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung mehr als eintausend Besucher/-innen gleichzeitig zugelassen werden sollen. 

Im Zweifel ist die Anzeige- oder Erlaubnispflicht im Vorfeld mit der Behörde abzuklären. 

Falls vom Veranstalter der gewerbliche Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt ist, ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (Gestattung) einzureichen. Weitere Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (siehe unten bei "Dienstleistung online")
  • Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs mit allen Aufbauten (incl. Maßen und Abständen zu Gebäuden)
  • Veranstaltungsprogramm 

Nach Rücksprache mit der Behörde:

Fristen/Dauer

Die Anzeige ist mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Veranstaltung bei der Rückrechnung nicht mitgezählt wird.

Bei einer verspäteten Anzeige kann unter Umständen keine sicherheitsrechtliche Prüfung der Veranstaltung mehr durchgeführt bzw. die ggf. wegen Unterschreitung der Wochenfrist erforderliche Erlaubnis nicht mehr erteilt werden (Ordnungswidrigkeit!).

Bei großen Veranstaltungen (ab ca. 500 Besucher) soll mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn Kontakt mit der Genehmigungsbehörde aufgenommen werden.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie bei Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung, dass die Zuständigkeit nach Bezirken aufgeteilt ist:

  • Frau Herrmann: Bezirk Nord
  • Frau Wolf: Bezirk Süd
  • Frau Weber: Bezirk West
  • Frau Edhofer: Bezirk Ost

Regensburger Veranstaltungskalender

Dem Veranstalter wird empfohlen, den kostenfreien Service der Stadt Regensburg zur Eintragung in den Online-Veranstaltungskalender in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass die zur Veröffentlichung im Regensburger Veranstaltungskalender gewünschten Daten nur durch den einzelnen Veranstalter selbst unter diesem link zur Verfügung gestellt werden können.

Gebühren

  • bei anzeigepflichtiger Veranstaltung:     25 €
  • bei erlaubnispflichtiger Veranstaltung:   50 €

zuzüglich:

Zuschläge bei mehrtägigen Veranstaltungen, erforderlichem Ortstermin oder hohen Besucherzahlen

Rechtsgrundlage

Art. 19 LStVG

Kontakt

Tanja Herrmann

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 11093053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2327
Fax: (0941) 507-2329
Alexandra Wolf

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11093053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1327
Fax: (0941) 507-2329
Katharina Weber

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 12693053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2323
Fax: (0941) 507-2329
Christina Edhofer

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Straße 11 Zimmer: 12693053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-5322
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.