Plakatierung
Beschreibung
Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Stadt Regensburg ist in der städtischen Plakatier-Verordnung (PlV) geregelt. Die Regelungen haben den Zweck, eine Beeinträchtigung insbesondere des Ortsbildes sowie von Kunst- und Kulturdenkmälern zu verhindern.
Wichtige Hinweise
Anschläge, worunter vor allem Plakate und Zettel fallen, dürfen grundsätzlich nur an Plakatsäulen und Plakattafeln angebracht werden, die von der Stadt Regensburg oder mit Zustimmung der Stadt Regensburg aufgestellt sind. An anderen Stellen, z.B. an öffentlichen oder privaten Gebäuden, Verteilerkästen oder ähnlichen Stellen ist das Anbringen von Anschlägen nicht erlaubt.
Die Stadt Regensburg kann in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr dafür besteht, dass die Anschläge innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt werden.
Für Werbezwecke können Sie sich der zulässigerweise aufgestellten Plakattafeln und Plakatsäulen bedienen. Ansprechpartner hierfür ist die Mittelbayerische Plakatwerbung GmbH, Dachlhoferstr. 75 b, 924231 Schwandorf (Tel. 09431/71360).
Soweit Sie Werbezettel verteilen wollen (z.B. in der Fußgängerzone) ist hierfür eine Erlaubnis der Stadtkämmerei, Abteilung Sondernutzung, Minoritenweg 4 und 6, 93047 Regensburg (Tel. 0941/507-4224) notwendig.
Kontakt
zusätzliche Kontaktinfos
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.