Führerschein - Pflichtumtausch alter Papierführerschein oder Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis A bzw. B
Zuständig
Beschreibung
Führerscheine, welche bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren schrittweise durch neue Führerscheine ersetzt werden. Außerdem beinhalten neue Führerscheine ein Gültigkeitsdatum und sind daher regelmäßig zu erneuern.
Im Einzelnen:
- Geburtsjahr von 1959 bis 1964, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2023
- Geburtsjahr von 1965 bis 1970, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später, Umtausch bis spätestens 19. Januar 2025
Wir empfehlen daher, rechtzeitig den Umtausch zu beantragen.
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt, wird für die Antragstellung eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde benötigt, welche die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Ausnahme:
Fahrerlaubnisinhaberinnen/Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.
Hinweis: Diese Dienstleistung kann auch ohne Terminvereinbarung in den Bürgerbüros erledigt werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, um lange Wartezeiten bei der Führerscheinstelle zu vermeiden.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Stadtmitte, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg
Öffnungszeiten Bürgerbüro Burgweinting, Friedrich-Viehbacher-Allee 3 (BUZ), 93055 Regensburg
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Führerschein
Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis nicht von der Stadt Regensburg erteilt wurde
Wichtige Hinweise
Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind weitere Unterlagen notwendig. Siehe Verlängerung C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE.
Gebühren
25,30 €