Dienstleistungen
Zusatzförderung im Rahmen der einkommensorientierten Förderung
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine einkommensorientiert geförderte Wohnung (EOF-Wohnung) bewohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzförderung erhalten. Die Zusatzförderung verringert die monatliche Mietbelastung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt insbesondere von Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zusatzförderung für einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen
- Einkommenserklärung
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
- Mietvertrag
- Kopie der EC-Karte
- sofern vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Betreuerausweis
Wichtige Hinweise
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: Gefördertes Wohnen
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