Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für Regensburg hat den Wert 100 überschritten. Hier finden Sie die dafür gültigen Regelungen.
Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.
Geöffnet bleiben (ohne Test):
- Apotheken
- Babyfachmärkte
- Banken und Sparkassen
- Drogerien
- Fahrradwerkstätten
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Friseure
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hörgeräteakustiker
- Kfz-Werkstätten
- Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
- Lieferdienste
- nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
- Optiker
- Pfandleihhäuser
- Reformhäuser
- Reinigungen und Waschsalons
- Sanitätshäuser
- Tankstellen
- Tierbedarf und Futtermitteln
- Verkauf von Presseartikeln
- Versicherungsbüros
Außerdem darf der Einzelhandel unter folgenden Maßgaben öffnen:
- nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum
- maximal ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche
- Kontaktdatenerfassung
- negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests
Hinweis
Ist die 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohner an drei aufeinanderfolgenden Tagenüberschritten, darf der Einzelhandel nur noch "Click and Collect", also die Abholung vorbestellter Ware, anbieten.
Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung.
Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie der Botanische Garten in Regensburg geschlossen.
Büchereien bleiben geöffnet.
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt.
Hinweis: Sobald der Inzidenz-Wert über 50 liegt, darf die Maske nicht abgenommen werden. Nur solange der 7-Tage-Inzidenzwert für Regensburg unter 50 liegt, darf man im Geltungsbereich der Maskenpflicht in der Regensburger Altstadt alleine an der frischen Luft mit Abstand zu anderen Personen stehenbleiben und essen, trinken oder rauchen.