Häufig gestellt Fragen zum Thema COVID-19-Schutzimpfung
Jeder zweite coronabedingte Todesfall in Deutschland wird gegenwärtig bei den über 80-Jährigen verzeichnet. Diese leben sehr häufig in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Es versteht sich von selbst, dass diese besonders betroffenen Personen deshalb vordringlich vor dieser Krankheit geschützt werden müssen. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes sieht dies mit einer höchsten Priorität für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal solcher Einrichtungen ebenfalls vor. Bayern hat deshalb schon frühzeitig, gemeinsam mit den regionalen und überregionalen Trägern solcher Einrichtungen, intensive Vorbereitungen für einen Impfbeginn am 27. Dezember 2020 getroffen. Diese Planungen betreffen vorwiegend organisatorische und logistische Fragestellungen, aber auch eine zielgruppenorientierte Information der Impfberechtigten. Angesichts der Tatsache, dass viele dieser Einrichtungen bereits hervorragend selbstorganisiert sind, wird das überwiegende Impfangebot mit Mobilen Impfteams direkt dort stattfinden. Die Information der Impfberechtigten in den Einrichtungen erfolgt durch die Einrichtung selbst.
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für den Personenkreis mit höchster Priorisierung gegenwärtig nur telefonisch beim jeweiligen Impfzentrum möglich. Hierzu notwendige Kontaktdaten der Impfzentren werden den impfberechtigten Personen jeweils zeitnah nach Verfügbarkeit des Impfstoffs über die für sie gewohnten Kommunikationswege bekannt gegeben bzw. in allen örtlichen Medien veröffentlicht.
Die Telefonnummern der Impfzentren sind über eine Postleitzahl-Suche auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#PLZ-Suche). Zusätzlich kann im Einklang mit den anderen Ländern die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) genutzt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Anrufer bei Anruf über diese Rufnummer in das für ihn zuständige Impfzentrum in Bayern zur Registrierung und Terminvereinbarung weitergeleitet wird.
Zur Information der über 80-Jährigen über die Impfmöglichkeiten, Terminvergabe und Ort der Impfzentren ist zusätzlich ein Einladungsschreiben vorgesehen. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht.
Aus infektionshygienischen Gründen sowie zur Vermeidung unnötigen Zeitaufwands beziehungsweise längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zu einer zu priorisierenden Personengruppe gehören und daher auch keinen Termin zur Impfung haben, von einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe.
Der Zeitpunkt einer allgemeinen Terminvergabe wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.
Ein vorheriger Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nach aktuellen Erkenntnissen nicht erforderlich, da dies – zumindest für den aktuellen Impfstoff von BioNTech / Pfizer – nach den bisherigen Studien keine Auswirkungen auf das Impfergebnis hat. Positiv getestete Personen werden jedoch gebeten, hierauf unbedingt schon bei einem Terminvergabeverfahren ausdrücklich hinzuweisen.
Neben der Terminbestätigung und einem Ausweisdokument sollte der Impfausweis, falls vorhanden, zu der Impfung mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden.
Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits folgende Dokumente auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege herunterladen, um die Wartezeiten im Impfzentrum zu reduzieren:
- Die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum: Leitfaden für Patient*innen und Bürger*innen
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff gegen COVID-19
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff gegen COVID-19
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese
- Hinweise für stationäre Einrichtungen und rechtliche Vertreter (Betreuer und Bevollmächtigte) zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung/Anamnesebogen für zu impfende Personen in Pflegeeinrichtungen (Wichtig: Einwilligungserklärung und Anamnesebogen erhalten Sie in gedruckter Form direkt in der Pflegeeinrichtung.)
Die oben genannten Dokumente sind auch direkt im Impfzentrum verfügbar.
Das ärztliche Impfgespräch erfolgt grundsätzlich vor einer Impfung. Dieses individuell persönliche Beratungsgespräch beinhaltet eine Aufklärung über die zu verhütende Krankheit sowie die Impfung selbst. Bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Personen wird stets (auch) der gesetzliche Vertreter aufgeklärt. Bei einwilligungsunfähigen Personen kann eine Impfung ausschließlich nach einer wirksamen Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters erfolgen, insbesondere durch einen Betreuer mit dem Wirkungskreis „Gesundheitsvorsorge“ oder einer insoweit durch eine Patientenvollmacht ermächtigten Person.
Ja. Denn auch, wenn man sich nach einer Impfung in der Regel nicht mehr selbst mit dieser Krankheit infizieren kann, gilt weiterhin, durch eigene Hygienemaßnahmen vor allem auch gefährdete Gruppen in der Bevölkerung zu schützen, die aus verschiedenen Gründen (noch) nicht selbst geimpft werden können.
Neben Impfungen sind ergänzende Hygienemaßnahmen ein wichtiger Baustein des persönlichen Infektionsschutzes. Geeignete Hygienemaßnahmen können die Verbreitung von vielen Krankheitserregern effektiv verringern.
Ja.
Für eine Impfung müssen sich Bürgerinnen und Bürger an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz oder am Ort ihres ständigen Aufenthalts wenden. Das gilt selbst, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen ist.
In der Anfangsphase ist grundsätzlich von einem täglichen Betrieb (7-Tage die Woche) auszugehen. Anfänglich liegt ein Fokus auf den Mobilen Impfteams sowie auf den am höchsten priorisierten Bevölkerungsgruppen (zum Impfbeginn und dem weiteren Ablauf des Impfgeschehens siehe unter „Wann ist Impfbeginn in Bayern“ und „Wie erfahre ich, wann ich mich impfen lassen kann?“)
Datenschutz und Datensicherheit sind bei einer Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten von großer Bedeutung. Personenbezogene Daten werden daher nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Zudem werden umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um jederzeit sicherzustellen, dass die europäischen und nationalen Vorschriften über den Datenschutz auch von etwaigen externen Dienstleistern beachtet werden.
Nach § 22 Infektionsschutzgesetz („Impfdokumentation“) ist jede Schutzimpfung unverzüglich in einem entsprechenden Ausweis (Impfpass) einzutragen oder als Bescheinigung auszuhändigen.
Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt, in enger Absprache mit seinem Patienten, über die konkrete medizinische Behandlungsleistung sowie die Auswahl eines geeigneten Impfstoffes. Ein Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen, besteht nicht.
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
In den bisherigen klinischen Studien mit insgesamt mehreren zehntausend Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern wurden aktuell keine schwerwiegenden Begleiterscheinungen zur Impfung bekannt. Leichte Autoimmunreaktionen, wie beispielsweise ein kurzfristiges körperliches Unwohlsein, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erfolgt verpflichtend nach jeder Impfung eine routinemäßige medizinische Nachsorge.
Mit Blick auf eine allgemeine Gleichbehandlung bietet die persönliche Schutzimpfung für sich noch keinen Anlass, bereits geimpfte Menschen dahingehend zu privilegieren. Erst bei entsprechend niedrigen Infektionszahlen sind erneute Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmen denkbar.
Die laufenden Kosten können regional variieren und bestehen im Wesentlichen aus den Errichtungskosten, Betriebskosten und Personalkosten. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
In allen Impfzentren sind insgesamt über 2.000 Personen beschäftigt. Neben medizinischem (Fach)Personal sowie Verwaltungs- und Sicherheitspersonal arbeiten dort etwa 500 Ärztinnen und Ärzte im Wechseldienst. Insgesamt hatten sich rund 6.000 Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für eine Mitwirkung in den Impfzentren und Mobilen Teams gemeldet.
Grundsätzlich wird Schutzausrüstung seitens des Freistaats Bayern nur gestellt, wenn die Impfzentren diese nicht beschaffen konnten. Der Freistaat Bayern stellt für die Anlaufphase bis zu 100 Impfzentren PSA-Starterkits zur Verfügung. Derzeit sind 99 Impfzentren gelistet. Die Starterkits sind wie folgt bestückt sein:
- FFP2/KN95-Masken: 8.000 Stück
- MNS/OP Masken: 15.000 Stück
- Schutzkittel: 3.000 Stück
- Einwegschutzhandschuhe: 180.000 Stück
- Augenschutz: 1.000 Stück
Die Kreisverwaltungsbehörden organisieren und betreiben die Impfzentren in eigener Verantwortung. Als Hilfestellung zur Erstellung dieser individuell optimierten Lösungen hat das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Empfehlungen für den Aufbau und Betrieb dieser Einrichtungen übermittelt.
Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz werden der Bund und die Länder eine bundeseinheitliche Impfkampagne durchführen und einheitliche Aufklärungs- und Informationsmaterialien verwenden. Der Bund setzt aktuell die Impfkampagne um und will diese am 28. Dezember 2020 starten. Dabei sollen die jeweils priorisierten Personen durch die Darstellung ihrer Zielgruppe und über Mediaausspielungen, die sich am Kommunikationsverhalten der jeweiligen Zielgruppe orientieren, gezielt angesprochen werden. Die Länder sind in den Prozess eingebunden. Das StMGP wird sich an der Kampagne beteiligen und diese unterstützen bzw. ergänzen, soweit hierfür Bedarf besteht.
Unabhängig davon hat das StMGP eine neue Schwerpunktseite www.coronaimpfung.bayern.de freigeschaltet. Auf der neuen zentralen Corona-Seite werden alle relevanten Informationen zum Thema „Impfen“ – insbesondere auch zu den priorisierten Zielgruppen – angeboten. Die neue Impfseite enthält zahlreiche FAQs zu Aspekten der Impfung, die Antworten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Darüber hinaus wird auf die ausführlichen Impf-Informationen des RKI, des PEI und des BMG verlinkt. Die Seite wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut, insbesondere die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Das StMGP begleitet das Thema „Impfen“ darüber hinaus sehr aktiv auf seinen Social-Media-Kanälen.
Die Anzahl der Mobilen Impfteams orientiert sich an den regionalen Anforderungen. Derzeit sind für das Regensbruger Impfzentrum vier Mobile Impfteams vorgesehen. Diese bestehen jeweils mindestens aus einer Ärztin / einem Arzt und medizinischem (Fach)Personal.
Die Beschaffung der Impfdosen erfolgt durch den Bund. Diese werden (nach der Nationalen Impfstrategie des Bundes) gemäß dem Bevölkerungsanteil direkt durch den Hersteller an die Lieferstandorte der Länder ausgeliefert.
Die Berechnung der Impfleistung wird von zahlreichen Einflussfaktoren geprägt. Basierend auf aktuellen Berechnungen geht der Freistaat Bayern derzeit von einer Kapazität von über 30.000 Impfungen täglich aus. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Impfkapazität von rund 300 Personen für jedes Impfzentrum.
Die Verteilung der an Deutschland ausgelieferten Impfstoffdosen auf die Länder erfolgt nach deren Bevölkerungsanteil. Nach der gegenwärtigen Einschätzung wird der Impfstoff durch den beauftragten Logistiker an die Impfzentren ausgeliefert. Ziel ist, mit den Impfungen am 27. Dezember in allen Regierungsbezirken prioritär bei Alten- und Pflegeheimen zu beginnen. Da dieses Impfangebot durch die Mobilen Impfteams des Impfzentrens vor allem in den Einrichtungen erfolgt, wird dies eines der Aufgabenschwerpunkte der Impfzentren sein.
In diesem Zusammenhang ist der Hinweis angebracht, dass sich die breite Bevölkerung insbesondere in der Anfangszeit der Impfungen nicht eigeninitiativ in den Impfzentren um eine Impfung bemühen muss. Die jeweiligen Angehörigen der Zielgruppen in der Impfpriorisierung werden auf geeigneten Kanälen über die Zugänglichkeit zum Impfangebot informiert.
Eine Lieferung des Impfstoffes wird nach aktueller Planung direkt durch den Hersteller an mehrere zentrale Lieferstandorte in Bayern erfolgen. Dafür wurden vom Freistaat Bayern 40 Ultratiefkühlschränke bestellt. In Bayern können damit rund drei Millionen der hochempfindlichen Impfstoffdosen bei etwa – 75 °C aufbewahrt werden. Anschließend wird der Impfstoff an die jeweiligen Impfzentren bei +2 bis +8°C weiterverteilt. Infolge der zeitnahen Verimpfung des betreffenden Impfstoffes in den Impfzentren ist dort keine Aufbewahrung in Ultratiefkühlschränken erforderlich. Die notwendige Verdünnung wird vor Ort erfolgen.
Die zentralen Lieferstandorte befinden sich in allen Regierungsbezirken. Die genauen Standorte werden aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben.
Sowohl für die Impfzentren selbst als auch für die Mobilen Impfteams ist eine technische Ausstattung notwendig. Diese besteht regelmäßig aus einem (mobilen) Computersystem mit (mobiler) Datenübertragungsmöglichkeit (Netzwerk / Mobilfunkanbindung) sowie (mobilem) Drucker und Barcode-Scanner.
Zudem sind alle Impfzentren zur Nutzung des entwickelten digitalen Bayerischen Impfmanagement gegen Corona (BayIMCO) verpflichtet. Dies gewährleistet eine vollständige Datenübertragung zur Impfsurveillance des Robert Koch-Instituts. Die fertig entwickelte Software zur Verwaltung und Terminvergabe wird seit einigen Tagen im Rahmen eines Qualitätsmanagements intensiv hinsichtlich der definierten Anforderungen und dem Nutzungskontext in einer Produktivumgebung getestet, um so einen fehlerfreien Betrieb bei Impfbeginn zu gewährleisten. Eine Softwareverteilung zu den Impfzentren sowie eine Schulung erfolgt in den kommenden Tagen.