Jeder zweite coronabedingte Todesfall in Deutschland wird gegenwärtig bei den über 80-Jährigen verzeichnet. Diese leben sehr häufig in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Es versteht sich von selbst, dass diese besonders betroffenen Personen deshalb vordringlich vor dieser Krankheit geschützt werden müssen. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes sieht dies mit einer höchsten Priorität für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal solcher Einrichtungen ebenfalls vor. Bayern hat deshalb schon frühzeitig, gemeinsam mit den regionalen und überregionalen Trägern solcher Einrichtungen, intensive Vorbereitungen für einen Impfbeginn am 27. Dezember 2020 getroffen. Diese Planungen betreffen vorwiegend organisatorische und logistische Fragestellungen, aber auch eine zielgruppenorientierte Information der Impfberechtigten. Angesichts der Tatsache, dass viele dieser Einrichtungen bereits hervorragend selbstorganisiert sind, wird das überwiegende Impfangebot mit Mobilen Impfteams direkt dort stattfinden. Die Information der Impfberechtigten in den Einrichtungen erfolgt durch die Einrichtung selbst.
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für den Personenkreis mit höchster Priorisierung gegenwärtig nur telefonisch beim jeweiligen Impfzentrum möglich. Hierzu notwendige Kontaktdaten der Impfzentren werden den impfberechtigten Personen jeweils zeitnah nach Verfügbarkeit des Impfstoffs über die für sie gewohnten Kommunikationswege bekannt gegeben bzw. in allen örtlichen Medien veröffentlicht.
Die Telefonnummern der Impfzentren sind über eine Postleitzahl-Suche auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#PLZ-Suche). Zusätzlich kann im Einklang mit den anderen Ländern die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) genutzt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Anrufer bei Anruf über diese Rufnummer in das für ihn zuständige Impfzentrum in Bayern zur Registrierung und Terminvereinbarung weitergeleitet wird.
Zur Information der über 80-Jährigen über die Impfmöglichkeiten, Terminvergabe und Ort der Impfzentren ist zusätzlich ein Einladungsschreiben vorgesehen. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht.
Aus infektionshygienischen Gründen sowie zur Vermeidung unnötigen Zeitaufwands beziehungsweise längerer Wartezeiten bitten wir diejenigen, die nicht zu einer zu priorisierenden Personengruppe gehören und daher auch keinen Termin zur Impfung haben, von einem Besuch des Impfzentrums abzusehen. Impfungen erfolgen nur bei priorisierten Gruppen nach Voranmeldung und individueller Terminvergabe.
Der Zeitpunkt einer allgemeinen Terminvergabe wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.