10 Jahre Stadtpass
Die Regensburger Antwort auf strukturelle Armut
Der Stadtpass Regensburg feiert sein zehnjähriges Bestehen – ein guter Anlass, um auf die Bedeutung dieser kommunalen Maßnahme zu blicken.
„2015 wurde der Stadtpass eingeführt, um die Lebensqualität von Menschen mit geringen Einkommen zu verbessern und die Teilhabe sowie die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Der Stadtpass ist ein echtes Erfolgsprojekt für Regensburg“, betont Oberbürgermeister Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
Entstehung des Stadtpasses
Der Stadtpass in Regensburg ist das Ergebnis eines politischen und gesellschaftlichen Prozesses, der aus dem Wunsch nach mehr sozialer Gerechtigkeit hervorging. Bereits 2006 wurde mit der sogenannten „Regensburg-Karte“ ein erster Schritt unternommen, um einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen zu ermöglichen. Diese frühe Maßnahme war jedoch noch auf den Kulturbereich beschränkt und bot noch keine Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.
2011 führte ein Armutsbericht zu einem Maßnahmenpaket, der spätere Stadtpass war dort bereits angelegt. Das Regensburger „Forum gegen Armut“ initiierte 2014 das Bürgerbegehren „Pro Stadtpass“. Ziel war es, über die bestehenden Angebote hinaus auch Ermäßigungen für den öffentlichen Personennahverkehr durchzusetzen. Stadtverwaltung und Politik reagierten auf das Signal aus der Bürgerschaft. In enger Zusammenarbeit mit dem „Forum gegen Armut“ entwickelte die Stadt ein umfassenderes Stadtpass-Konzept, das sogar über die ursprünglichen Forderungen hinausging. Im November 2014 beschloss der der Stadtrat die Einführung mit einer Testphase ab Juli 2015 und später die unbefristete Weiterführung. Damit war ein formeller Bürgerentscheid vom Tisch.
Im Sommer 2015 trat der Stadtpass in Kraft: Bedürftige Regensburgerinnen und Regensburger erhielten damit 50 % Ermäßigung auf viele städtische Angebote sowie eine Halbierung des Preises für das Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr. Das neue Angebot stieß auf großes Interesse – bereits in den ersten Wochen gingen rund 1.500 Anträge ein.
Der Stadtpass ist seither ein fester Bestandteil der Regensburger Sozialpolitik und steht exemplarisch für das Zusammenspiel zwischen engagierter Bürgerschaft und kommunalem Gestaltungswillen.
Armutsbekämpfung als zentrales Ziel
Armut ist ein globales Problem und steht im Zentrum der verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN), ebenfalls aus dem Jahre 2015. Dort wird gleich im ersten Ziel „Keine Armut“ deutlich, dass es konkrete Maßnahmen braucht, um die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen von Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu verbessern. Der Stadtpass Regensburg setzt genau hier an, indem er finanzielle Entlastung bietet und Betroffenen den Zugang zu Mobilität, Bildung und Kultur erleichtert.
„Der Stadtpass zeigt, dass wir als Kommunen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Armut spielen können. Die gezielte Unterstützung der finanziell Schwächsten lindert nicht nur akute Not, sondern wir investieren hier auch langfristig in soziale Gerechtigkeit“, sagt Bürgermeisterin Astrid Freudenstein. Das Angebot wird rege genutzt. In den letzten fünf Jahren kletterte die Zahl von rund 4.600 auf derzeit knapp 7.000 Stadtpässe, die gültig um Umlauf sind.
Konkrete Entlastung: Mobilität
Die wohl bekannteste Leistung des Stadtpasses ist der Sozialtarif des RVV. Der vergünstigte Zugang zum ÖPNV ermöglicht es Menschen mit geringem Einkommen, mobil zu bleiben – sei es für den Arbeitsweg, Behördengänge oder den Besuch von Familie und Freunden. Seit 2024 profitieren Inhaberinnen und Inhaber des Stadtpasses in Regensburg auch vom Deutschlandticket im Sozialtarif, das derzeit für nur 29 Euro pro Monat eine deutschlandweite Mobilität sicherstellt.
Möglichkeiten der Teilhabe
Darüber hinaus bietet der Stadtpass zahlreiche Rabatte in städtischen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ob Bibliotheken, Museen oder Schwimmbäder – Inhaberinnen und Inhaber können diese Angebote zu ermäßigten Preisen nutzen und so am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Damit leistet der Stadtpass nicht nur einen Beitrag zur finanziellen Entlastung, sondern auch zur sozialen Integration.
Blick in die Zukunft
Das städtische Angebot soll in Zukunft weiter verbessert werden, indem weitere Anbieter dafür gewonnen werden können, einen Rabatt für einkommensschwache Regensburgerinnen und Regensburger einzuführen. Auch bei der Zahl der aktuell gültigen Stadtpässe gibt es durchaus noch Luft nach oben.
Der Leiter des Amtes für Soziales, Christoph Gailer, hat die eigenen Kunden im Blick: „Wir wollen künftig verstärkt Werbung für den Stadtpass unter den Berechtigten machen, um die Zahl der ausgestellten Pässe noch etwas zu erhöhen. Beispielsweise nutzen viele Wohngeldhaushalte diese Möglichkeit noch nicht.“ Alternativ zur bisherigen Kartenausstellung wird derzeit überlegt, den Stadtpass künftig zusätzlich auch digital per App anzubieten. „Wir versprechen uns dadurch neben der Einsparung von Ressourcen eine erleichterte und schnellere Ausstellung für beide Seiten“, so Christoph Gailer weiter.
Wie kommt man zu einem Stadtpass?
Der Stadtpass lässt sich am einfachsten beantragen, indem man das Formular ausgefüllt per E-Mail an das Amt für Soziales schickt. Alternativ kann der Antrag auch auf postalischem Wege geschickt werden, dann an: Amt für Soziales, Johann-Hösl-Straße 11 b, 93053 Regensburg. Es ist eine Kopie des Berechtigungsnachweises vorzulegen, also des aktuellen und gültigen Leistungsbescheides. Bei einem erstmaligen Antrag auf Ausstellung eines Stadtpasses ist zusätzlich eine Kopie des gültigen Personalausweises sowie ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Alle Informationen und das nötige Formular finden sich unter www.regensburg.de/buergerservice/dienstleistungen/128646/stadtpass.html.
Wer kann sich einen Stadtpass ausstellen lassen?
- Grundsicherungsempfänger/-in nach SGB II
- Grundsicherungsempfänger/-in nach SGB XII
- Empfänger/-in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII ambulant
- Empfänger/-in von Hilfe zur Pflege
- Asylbewerber/-in, leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger/-in von Leistungen der Kriegsopferfürsorge
- Empfänger/-in von Wohngeld
- Empfänger/-in von Kinderzuschlag
- Empfänger/-in von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII in Einrichtungen
- Bewohner/-in stationären Einrichtungen mit Anspruch auf Barbetrag
- Empfänger/-in von ambulanter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung mit Unterbringung z. B. in Werkstätten
11. Juli 2025
