Stadtpass
Beschreibung
Mit dem Stadtpass können Regensburgerinnen und Regensburger mit geringem Einkommen diverse Vergünstigungen erhalten, beispielsweise im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Besuch von kulturellen Einrichtungen.
Für Stadtpassinhaber besonders interessant ist die 50-%-Ermäßigung beim Kauf von RVV-Tickets. Der Schüler- und Auszubildendentarif ist sogar um rund 65 % günstiger. Aber auch bei städtischen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen gibt es rund 50 % Rabatt. Darüber hinaus haben sich Firmen und Institutionen zu Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe bereiterklärt.
Berechtiger Personenkreis
Der berechtigte Personenkreis ist dem Flyer Stadtpass - Vergünstigungen für einkommensschwache Regensburger Bürgerinnen und Bürger zu entnehmen.
Wo gibt es Vergünstigungen?
Regensburger Verkehrsverbund
Art des Tickets | Preis für Inhaber des Stadtpasses |
Monatsticket, zeitlich unbegrenzt | 28,50 Euro |
Öko-Ticket, Zone 1, zeitlich begrenzt | 19,50 Euro |
Schüler- und Auszubildendentarif (zeitlich unbegrenzt) | 16,10 Euro |
Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Vergünstigungen bei externen Firmen und Institutionen:
Stadtpass - Liste der Anbieter für Vergünstigungen
Neue Anbieter gesucht!
Sollten weitere Anbieter Interesse haben, einen Rabatt für einkommensschwache Regensburgerinnen und Regensburger einzuführen, steht das Amt für Soziales unter der E-Mail-Adresse ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRzc2FwdGRhdHM= zur Verfügung.
Wichtige Hinweise
Sie können den Stadtpass auf elektronischem Weg oder postalisch beantragen.
Nutzen Sie bitte bevorzugt den untenstehenden Online-Service.
Alternativ können Sie uns den Antrag auch auf postalischem Wege zukommen lassen, bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an folgende Adresse: Amt für Soziales, Johann-Hösl-Straße 11 b, 93053 Regensburg.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 507-4506 oder -7508 möglich.
Bei einem Antrag auf Verlängerung des Stadtpasses genügt als Berechtigungsnachweis die Vorlage des aktuellen und gültigen Leistungsbescheides. Bei einem erstmaligen Antrag auf Ausstellung eines Stadtpasses ist zusätzlich eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises sowie eine aktuelles Lichtbild erforderlich.
Auf Grund von ungewöhnlich hohem Aufkommen an Anträgen ist derzeit eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt chronologisch. Eine Priorisierung von Anträgen kann nicht gewährt werden.
Wir bitten Sie, von telefonischen und persönlichen Vorsprachen bezüglich dem Stand der Bearbeitung abzusehen.