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Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten vom 24. Mai 1995

Zugelassen werden auch Verkaufsstände für künstlerische und handwerkliche Erzeugnisse und Flohmärkte. Dem Zweck des Bürgerfestes entsprechend müssen alle Stände dem Erscheinungsbild und Motto sowie der historischen Altstadt angepasst sein. 2.

Gefunden in: Stadtrecht

Klimaschutz-Ratgeber: Energiespartipps für den Alltag

© Konsum Ein Herz für Altes Spielzeug, Bücher, Möbel, Fahrräder oder Kleidung: Secondhandwaren sind günstig, charmant, haben Charakter und sind obendrein gut fürs Klima, denn für Gebrauchtes müssen weder Rohstoffe noch Energie eingesetzt werden. Vielerorts finden Flohmärkte statt und in Secondhandläden kann man jederzeit ...

Gefunden in: Artikel

Bericht über die Bürgerbefragung zum Kulturentwicklungsplan - Anhang

FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIALWISSENSCHAFTEN PROF DR SONJA HAUG Sonja Haug unter Mitarbeit von André Ulrich Julia Reinhardt und Robert Ebner Bürgerbefragung zum Kulturentwicklungsplan Regensburg Anhang zum Forschungsbericht Hochschule Regensburg Juli Inhalt Einführung Hintergrund und Ziele Fragestellung und Inhalte des ...

Gefunden in: Dokumente