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Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS) vom 20. Dezember 2017

Für alle Einrichtungen, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen, wird das mindestens erforderliche Restmüllvolumen bei 14-tägiger Leerung nach folgenden Grundsätzen ermittelt: Öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen 8 l pro Beschäftigtem Industriebetriebe, Handwerksbetriebe 15 l pro Beschäftigtem ...

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