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Anlage 2 zur Marktsatzung
Die Kombination zwischen Imbiss und Glühwein ist für die Beliebtheit des Regensburger Christkindlmarktes besonders prägend. Das alkoholische Getränkeangebot muss sich deshalb auf heiße Glühweingetränke in möglichst verschiedenen Variationen beschränken.
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Social Media Auftritte der Stadtverwaltung
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Anlage 1 zur Marktsatzung
Tagesmarkt Neupfarrplatz 3. Spezialmärkte Christkindlmarkt Christkindlmarkt Neupfarrplatz Christbaummarkt / Platzfestsetzung im Einzelfall Zurück zu: "Satzung über die Benutzung der Märkte der (Marktsatzung – MarktS) vom 31.
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Anlage zur Marktgebührensatzung
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Trauerakt für Oberbürgermeisterin a.D. Christa Meier
Bundesweit beispielgebend wurde ein neues Abfallwirtschaftskonzept oder die Einführung müllarmer Dulten und Christkindlmärkte. In ganz Deutschland übernahmen Städte Lösungen aus Regensburg. Die Ereignisse der letzten Jahrzehnte gaben Christa Meier recht.
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Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktgebührensatzung – MarktGS) vom 16. Januar 1978
§ 6 Fälligkeit und Erhebung der Gebührenschuld Die Gebühren werden mit dem Beginn der Benutzung im voraus fällig, für den Christkindlmarkt jedoch bereits 4 Wochen vor Beginn der Benutzung. Bei einer durchgehenden Benutzung der Markteinrichtungen, die länger als einen Monat erfolgt, werden die Gebühren abweichend von Satz 1 Halbsatz 1 monatlich Fällig, und zwar jeweils mit Ablauf des ...
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FAQ zum Kaufhof-Gebäude
Galeria verwandelt sich in Galerie Die temporäre Freiluftgalerie am ehemaligen Galeria Neupfarrplatz konnte pünktlich zum Advent und Start des Christkindlmarktes am Neupfarrplatz im November 2024 eröffnet werden. Seit Schließung der Galeria-Filiale im August 2024 haben die leeren und wild plakatierten Schaufenster einen tristen Eindruck vermittelt.
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Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Regensburg (Regensburger Ladenschlussverordnung - RLSV) vom 02. April 1982
(2) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen in Regensburg anlässlich der Regensburger Christkindlmärkte am ersten Adventssonntag, soweit dieser in den Kalendermonat November fällt, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 18.
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Stichwortverzeichnis
Michael" 11.1.3 Bürgerversammlungen 1.2.1 C Christbaummarkt 20.1.2, 20.1.1 Christkindlmarkt 20.1.2, 20.1.1 D Dachgauben 17.1.1 Datenorganisation 22.1.1 Datenschutz 22.1.1 Delegiertenversammlung 10.5.1 Dienstaufsicht 1.1.1 Dienstvorgesetzter 1.1.1 Donautallandschaft, Schutz der 6.2.4 Dr.
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