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Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 01. Juli 2015

(2) Abweichend von § 5 Abs. 2 der Satzung der für den Jugendbeirat sowie von § 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 der Wahlordnung für den Jugendbeirat der dürfen auch Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der , die am 07.03.2022 das 18.

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Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) vom 24. Juli 2014

. § 8 Ausschüsse, Arbeitsgruppen Der Integrationsbeirat kann aus seiner Mitte Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden.

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Satzung über die Benutzung der Notwohnanlagen der Stadt Regensburg (Notwohnanlagenbenutzungssatzung - NWBS) vom 24.10.2024

Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn andere Bewohner empfindlich gestört werden. § 8 Umsetzung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Bewohner können die Notwohnung, nach vorheriger Meldung beim Amt für Soziales, jederzeit aufgeben.

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„Solidarität – Vielfalt – Stärke“ – Internationaler Frauentag

weitere Informationen Zum Download Plakat Internationaler Frauentag - 8. März 2025 (pdf | 539,0 KB)

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Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg vom 04. August 2015

§ 4 Sonstige Vorhaben (1) Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 und Nr. 8 WHG gilt § 78a Abs. 2 WHG. (2) Die Zulassung nach § 78a Abs. 2 WHG gilt als erteilt, wenn für das Vorhaben eine Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 5 Satz 1 BayWG erteilt wurde und dabei die Voraussetzungen des § 78a Abs. 2 WHG geprüft wurden.

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Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au" vom 10. Mai 1994

notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Gewässern, Gräben und Drainagen; es gilt hierfür aber § 4 Ziff. 8. Diese Maßnahmen sind 4 Wochen vor Beginn schriftlich bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.

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Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom 29. Juli 2008

Mai 1999 (AMBl. Nr. 21 vom 25. Mai 1999) wird aufgehoben. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

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Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg (Bürgerentscheidsatzung - BBS) vom 21. Mai 2012

Juni 2012, geändert durch Satzung vom 25. April 2017, AMBl. Nr. 19 vom 8. Mai 2017) Inhaltsübersicht der Bürgerentscheidsatzung (Die folgende Inhaltsübersicht dient der Übersichtlichkeit; beachten Sie bitte die Verweise auf die ausführlichen Darstellungen.)

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Müllersche Musen auf Schmusekurs mit dem Publikum

Malerei vom Innern eines Raumschiffes in der Zentralperspektive oder schwarzweiße Memento mori – Zeichnungen der 8. Klassen, romantische Kreidezeichnungslandschaften oder Bewegungsstudien der 9. Klassen, Strandgutzeichnungen, Funktionszeichnungen oder das Weiterzeichnen halbierter Herbstblätter als Naturstudium der 10.

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Rathauskonzerte 2025

Informationen Tickets für das Frühjahrs-Programm der Rathauskonzerte sind bei der Tourist-Info am Alten Rathaus, Rathausplatz, 93047 Regensburg, Telefon: 0941/507-5050, beim Kulturreferat/Kulturamt, Haidplatz 8, 93047 Regensburg, Telefon: 0941/507-1412 erhältlich sowie online über leoticket: Ticket "Kleines Abo" Ticket Philharmonischen Orchesters Regensburg Ticket "LebensBlues" Mit der ...

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