Suche auf regensburg.de
Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg vom 15. Dezember 1994
Wenn eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung (siehe Nr. 9) nicht einhält. 7. Haftung Die Haftung der Volkshochschule wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. 8.
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit
Bewilligung Die Prüfung der Anträge und die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das Seniorenamt. 7. Sonstiges Das Seniorenamt kann jederzeit über die Ergebnisse der Quartiersarbeit öffentlich berichten und dazu Informationen des Geförderten bekommen.
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über die Organisation der öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010
important; &:before { content: none; } > a > span.rni-toc-pnr{ width: 3.5rem; display:block; float:left; } > span.toc-h2 { font-weight: 600; font-size: 1.3rem; margin-top: 1.5em; margin-bottom: 0.5rem; display:block; } > span.toc-h3 { font-weight: 600; margin-top: ...
Gefunden in: Stadtrecht
Medienbestand der Fachstelle Gewaltprävention
Weinheim und München: Juventa *LAMNEK, Siegfried 1999: Theorien abweichenden Verhaltens. München: Wilhelm Fink Verlag. 7. Auflage *OLWEUS, Dan 1995: Gewalt in der Schule. Was Lehrer und Eltern wissen sollten - und tun können.
Gefunden in: Artikel
Kulturführer im CD-Format
In acht, auch unabhängig voneinander zu betrachtenden Kapiteln erleben Sie einen spektakulären virtuellen Spaziergang durch das wiedererstandene Judenviertel. Die Kosten betragen € 7,- Erhältlich im Kulturamt © Grafik: Heike Jörss Das Alte Reich und der Reichstag in Regensburg / The Old Empire – Ein Führer durch das Reichstagsmuseum Im Alten ...
Gefunden in: Artikel
Satzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) vom 01. Mai 2002
(3) Die kann gegen Kostenerstattung durch die Stiftung eigene Bedienstete mit der Verwaltung der Stiftung betrauen; diese Bediensteten sollen dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis angehören. § 7 Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften, Verwaltungskosten (1) Soweit in der Satzung nicht anderes bestimmt ist, erfolgt die Verwaltung der Stiftung nach den kommunalrechtlichen ...
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung über die Organisation der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg vom 9. August 2010
Grundschule Königswiesen: Teil des Stadtgebietes von Regensburg, begrenzt im Norden durch die Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt bis zur Abzweigung der Bahnlinie Regensburg-Nürnberg, dieser folgend bis zur Kumpfmühler Brücke, im Osten beginnend an der Kumpfmühler Brücke, durch die Bischof-Wittmann-Straße und die Augsburger Straße bis zur Einmündung des Autobahnzubringers, diesem 550 m nach ...
Gefunden in: Stadtrecht
Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) vom 30. März 1994
Alle Zuwendungen werden ihrer Art und Höhe nach nur entsprechend den zur Verüfung stehenden Haushaltsmitteln gewährt. 7. Wird eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten gewährt, können bei getätigten Investitionen nur die Abschreibungssätze nach der "AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" des Bundesministeriums der Finanzen als zuwendungsfähig anerkannt werden, nicht ...
Gefunden in: Stadtrecht
Solidarität mit der Ukraine und unserer Partnerstadt Odessa
Von dort werden die Hilfsgüter nach Odessa transportiert. 7. März 2022 Offenes Singen für den Frieden der städtischen Sing- und Musikschule 26. Februar 2022 Mahnwache für den Frieden und die Menschen in der Ukraine sowie in Odessa; Solidaritätsadresse an den Oberbürgermeister der Partnerstadt Odessa, Herrn Gennadiy Trukhanov Die richtet eine Sammelstelle für Sachspenden und ...
Gefunden in: Artikel
Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraumzweckentfremdungssatzung - ZeS) vom 20. Juni 2024
(3) Ein verlässliches Angebot zur Errichtung von Ersatzwohnraum liegt vor, wenn sich seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit aus prüfbaren Unterlagen ergibt und der/die Antragsteller/in glaubhaft macht, dass er bzw. sie das Vorhaben finanzieren und umsetzen kann. § 7 Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichszahlungen (1) Im Einzelfall kann auch durch eine einmalige oder ...
Gefunden in: Stadtrecht