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Petra Homeier
Zu den Hauptinhalten springen Kulturdatenbank © Melanie Vijoglavic Petra Homeier Fotografie Kontakt Frau Petra Homeier Hermann-Köhl-Straße 3 B 93049 Regensburg Mobil: 0151-14136427 E-Mail: info (at) petra-homeier.de Website: www.petra-homeier.de Aktuelles Meine Fotografie verbinde ich mit der Astrologie, um Porträts zu machen, die ...
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56) vom 8. Dezember 2003
(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen
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Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des Naturdenkmales "Wutzlhofener Eiche" (Naturdenkmal Nr. 51) vom 04. Februar 1994
(2) Die Genehmigung kann zum Ausgleich des Eingriffes an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmales dieses zu überwachen und erhebliche Mängel und Schäden unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Kastanien Am Gries" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 52) vom 28. März 1996
(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen
Gefunden in: Stadtrecht
Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz der "Robinie an der Theodor-Körner-Straße (Puchta-Robinie)" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 55) (Naturdenkmalsverordnung Nr. 55 - NatDV 55) vom 08. Dezember 2003
(2) Die Genehmigung kann an Nebenbestimmungen gebunden werden. (3) Im übrigen gilt Art. 49 Abs. 3 BayNatSchG entsprechend. § 6 Anzeigepflicht Gemäß Art. 50 Abs. 1 BayNatSchG hat der Eigentümer und Besitzer des Naturdenkmals erhebliche Schäden oder Mängel am Naturdenkmal unverzüglich der - Untere Naturschutzbehörde - anzuzeigen
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Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024
Das Verhältnis der Höhe zur Breite des Pylons bzw. der Stele muss mindestens 3 zu 1 betragen. 3. Die Errichtung von mehr als 3 Fahnenmasten je Betriebsstätte ist unzulässig. Haben mehrere Firmen ihre Betriebsstätte auf einem Grundstück, ist die Anzahl der Fahnenmasten auf 6 Stück je Grundstück begrenzt.
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Regensburger Schulmeisterschaft im Ergometer-Rudern
Die Nutzung der Indoor-Rudergeräte dient dem Training während der kalten Jahreszeit und macht so die Teilnehmer des Wahlfachs Rudern fit für die Saison auf dem Wasser, auf dem am 3. Juli auch die Schulregatta ausgetragen werden wird.
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Spielvereinigung Ziegetsdorf e.V. 1930
© Adobe Spielvereinigung Ziegetsdorf e.V. 1930 Damenfußball Fußball Gymnastik Schießsport Kontakt Hans-Peter Lintl Ziegetsdorfer Straße 93051 Regensburg Telefon: (0941) 3 47 07 Website: www.spvggziegetsdorf.de Account bearbeiten Sportportal Login Broschüre Sport in Regensburg Broschüre - ...
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FSV Regensburg-Prüfening
© Adobe FSV Regensburg-Prüfening Fußball Gymnastik Kontakt Christa Carl Niefangweg 93049 Regensburg Telefon: (0941) 3 15 97 E-Mail: christacarl (at) t-online.de Website: www.fsv-pruefening.de Account bearbeiten Sportportal Login Broschüre Sport in Regensburg Broschüre - Sport in Regensburg ...
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Parkplatz Wöhrdstraße
Zu den Hauptinhalten springen Parkplatz Wöhrdstraße Öffnungszeit 24 Stunden Parkdauer bis 3 Stunden (Kurzzeitparkplätze) Tarife Tarife Tag: Montag bis Freitag 9 - 19 Uhr und Samstag 9 - 14 Uhr: 0,50 € / 30 Min.
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