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Satzung der Stadt Regensburg zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und für Fahrräder (Stellplatzsatzung - StS) vom 01. Februar 2013
Eine Ablösung für Fahrradstellplätze ist nicht möglich. (2) Nicht zulässig ist eine Ablösung im Bereich der Zone I (Anlage 2) bei Gaststätten, außer bei Freisitzflächen (FSF) der Gaststätten, soweit die FSF die Gastraumfläche (GRF) übersteigt, Diskotheken und Spielhallen, außerhalb des Bereiches der Zone I (Anlage 2) bei Wohnnutzung
Gefunden in: Stadtrecht
Am Königshof 2
Am Königshof 2 Achmannhaus, Mansarddachhaus mit Halbwalm, frühes 19. Jh.
Gefunden in: Denkmaldb
Fröhliche-Türken-Straße 2
Fröhliche-Türken-Straße 2 Eckhaus, 1874, auf älterem Kern.
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Pfarrergasse 2
Pfarrergasse 2 Rückgebäude des Löschenkohl-Palais, siehe Neupfarrplatz 14.
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Rehgäßchen 2
Rehgäßchen 2 Traufseithaus, barock, 1877 umgebaut und erweitert. Barock
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Roter-Lilien-Winkel 2
Roter-Lilien-Winkel 2 Neurenaissance-Eckhaus, 1898. Neurenaissance
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Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS) vom 05.05.2021
Ihr Besuch ist freiwillig. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind: Kinderkrippen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für überwiegend Kinder unter drei Jahren, Kindergärten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayKiBiG für Kinder überwiegend im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, Kinderhorte ...
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