Suche auf regensburg.de
Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung - IBS) vom 24. Juli 2014
Nr. 25 vom 19. Juni 2017, geändert durch Satzung vom 14. Oktober 2022, AMBl. Nr. 43 vom 24. Oktober 2022) Präambel Der Integrationsbeirat repräsentiert die Menschen mit Migrationshintergrund in der .
Gefunden in: Stadtrecht
Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
Zurück zu: "Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg) vom 14. Februar/31. Juli 1985"
Gefunden in: Stadtrecht
A) Die Organe der Stadt und Ihre Aufgaben
Mai 2015, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 24. Mai 2017, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 14. Mai 2020, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2021, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 15.
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung) vom 09. Mai 1996
. §§ 24 bis 26 SGB VIII, dem Amt für Jugend und Familie alle weiteren Aufgaben des Zweiten Kapitels (einzelfallbezogene Schulsozialarbeit nach § 13, §§ 14 bis 41) und Dritten Kapitels (§§ 42 bis 68) des SGB VIII sowie der wirtschaftlichen Jugendhilfe für den Gesamtbereich des Jugendamtes, die nach anderen Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung) vom 04. Dezember 2007
§ 13 Automaten und Schaukästen Automaten und aus der Fassade heraustretende Schaukästen sind unzulässig. § 14 Abweichungen Von Vorschriften dieser Satzung können Abweichungen zugelassen werden, wenn der historische Charakter, die architektonische Besonderheit und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes, des Straßen- oder Platzbildes und des Altstadtgefüges erhalten ...
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04. Dezember 2006
(3) In den Grabstätten des § 7 Abs. 2 Nr. 3 ist jeweils nur eine Sargbestattung zulässig. § 14 Ausmaße der Grabstätten (1) Die Ausmaße der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Gefunden in: Stadtrecht
Laudationes zum Stadtfreiheitstag 2023
Den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Regensburg prägen Sie nicht nur durch das äußerst erfolgreiche Vorzeigeunternehmen mit Stammsitz in Reinhausen, sondern auch durch Ihr ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement in verschiedenen Gremien der IHK, als langjähriges Mitglied des Hochschulrates der Universität Regensburg und mittels der im Jahr 2001 gegründeten Scheubeck-Jansen-Stiftung. ...
Gefunden in: Artikel
Satzung der Stadt Regensburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 30. April 2021
. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. § 14 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig
Gefunden in: Stadtrecht
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Regensburg (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 30. Juli 2024
August 2024) Die erlässt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.
Gefunden in: Stadtrecht
Dritter Teil - Besondere Vorschriften über Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter
Zurück zu: "Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg) vom 14. Februar/31. Juli 1985"
Gefunden in: Stadtrecht