Dienstleistungen
Übermittlungssperre für persönliche Daten aus dem Melderegister
Im Melderegister eingetragener Sperrvermerk, der verhindert, dass persönliche Daten zu bestimmten Zwecken weitergegeben werden
- Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis
Sie können der Übermittlung Ihrer personlichen Daten an folgende Stellen bzw. in folgenden Fällen widersprechen:
- Parteien und Wählergruppen sowie andere Träger von Wahlvorschlägen
Gruppenauskünfte im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene.
- Alters- und Ehejubiläen
Auskünfte an Mandatsträger sowie Presse oder Rundfunk.
- Adressbuchverlage
Auskünfte zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Auskünfte zu personenbezogenen Daten von Familienangehörigen eines ihrer Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Datenübermittlung zum 31.03. bezüglich Personen, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden.
Den Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister (Übermittlungssperre) können Sie persönlich ohne weitere Begründung erklären. Die Übermittlungssperre wird im Datensatz zu Ihrer Person sofort eingetragen und gilt unbefristet. Zusätzlich können Sie bestimmen, dass sich der Widerspruch auch auf weitere, im selben Haushalt mit Ihnen lebende Personen erstrecken soll. Volljährige Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen diesen Widerspruch allerdings selbst erklären bzw. Ihre Erklärung mit unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie Ihren Widerspruch nicht persönlich vor Ort erklären möchten, so können Sie uns ein vollständig ausgefülltes Formular mit Ihrer Erklärung zusenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass melderechtliche Bestimmungen eine Originalunterschrift auf der Erklärung erfordern und eine Übermittlung daher derzeit nur postalisch möglich ist.
Formular: Übermittlungssperre für persönliche Daten aus dem Melderegister - Erklärung
Die Erklärung des Widerspruchs wirkt nur gegenüber der Meldebehörde der Stadt Regensburg. Soweit Sie eine weitere Wohnung in einer anderen Gemeinde / Stadt unterhalten und Sie auch da eine Übermittlungssperre wünschen, müssen Sie bei der dortigen Meldebehörde ebenfalls der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Gebührenfrei
Bundesmeldegesetz
Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen
D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg
(0941) 507-1336
(0941) 507-5339
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