Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
Die wählende Person hat eine Stimme. Da mehrere Wahlvorschläge vorliegen, kann nur unter den sich bewerbenden Personen ausgewählt werden. Es darf nur eine Person in eindeutig bezeichnender Weise - in der Regel durch ein Kreuz an der dafür vorgesehenen Stelle - gekennzeichnet werden.
Nachfolgend beispielhafte Darstellungen von gültigen Kennzeichnungen:
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Stadt RegensburgDie sich bewerbende Person des Wahlvorschlags Nr. 1 wurde in eindeutig bezeichnender Weise und an der dafür vorgesehenen Stelle durch ein Kreuz gekennzeichnet.
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Stadt RegensburgDie Kennzeichnung eines Wahlvorschlags oder einer sich bewerbenden Person ist auch in anderer eindeutiger Weise möglich. Der Wahlvorschlagsträger Nr. 2 wurde eingekreist. Der Wille, nämlich der sich auf diesem Wahlvorschlag bewerbenden Person die Stimme geben zu wollen, ist erkennbar zum Ausdruck gebracht.
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Stadt RegensburgDie sich bewerbende Person des Wahlvorschlags Nr. 3 wurde mit dem Schriftzug „Ja“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags oder einer sich bewerbenden Person ist auch in anderer eindeutiger Weise möglich. Auch in diesem Fall wurde erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass die sich bewerbende Person des Wahlvorschlags Nr. 3 die Stimme erhalten soll.
Hinweis
Die Beispiele stehen in keinem Bezug zu den tatsächlichen Nummerierungen von Wahlvorschlägen oder sich bewerbenden Personen auf den echten Stimmzetteln.
Die zufällig gewählten Konstellationen und deren Kennzeichnungen haben ausschließlich erläuternden Charakter.