Informationen zur Stimmvergabe

Das bayerische Kommunalwahlrecht ist besonders mit Blick auf die Gremiumswahl - in Regensburg wird das Gremium "Stadtrat" mit insgesamt 50 Sitzen gewählt - ein überaus variables Wahlrecht, da es keine starren Listen bei den Wahlvorschlägen kennt.

Es bietet den wählenden Personen somit nicht nur die Möglichkeit unter den sich bewerbenden Personen gezielt auszuwählen, sondern auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtstimmenzahl an einzelne sich bewerbende Personen bis zu drei Stimmen zu vergeben.

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters haben die wählenden Personen eine Stimme zu vergeben. Hier ist insoweit die Systematik der Stimmvergabe vergleichsweise überschaubar.

Beispiele zur Kennzeichnung von Stimmzetteln

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
Stadtrat

Hier können Sie die Stimmvergabe bei der Stadtratswahl testen

Interaktiver Probestimmzettel zur Stadtratswahl 2026

Um gültig zu wählen, sollten Sie die folgenden Regelungen beachten:

Ungültig ist die gesamte Stimmvergabe bei beiden Wahlen, wenn …

  • … die zur Verfügung stehende Gesamtstimmenzahl überschritten ist,
  • … der Wählerwille insgesamt nicht zweifelsfrei zu erkennen ist,
  • … ein unzulässiger Zusatz oder Vorbehalt auf dem Stimmzettel angefügt ist,
  • … der Stimmzettel ganz durchgestrichen oder durchgerissen ist,
  • … der Stimmzettel auf der Rückseite beschrieben oder gekennzeichnet ist,
  • … der Stimmzettel nicht amtlich ist oder ein besonderes Merkmal trägt,
  • … der Stimmzettel nicht gekennzeichnet ist.

Ungültig sind einzelne Stimmvergaben hinsichtlich der Stadtratswahl, wenn …

  • … eine sich bewerbende Person mehr als drei Stimmen erhalten hat (hinsichtlich der darüber hinausgehenden Stimmen),
  • … der Wählerwille nur teilweise nicht zweifelsfrei zu erkennen ist (hinsichtlich der unklaren Stimmvergaben).

Weitere Informationen

Wahlamt

D.-Martin-Luther-Straße 3
93047 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-4444
(0941) 507-2039
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