Informationen für Wahlvorstandsmitglieder

Zunächst einmal "Vielen Dank!"

Wir möchten uns ausdrücklich bei allen Mitgliedern der Wahl- und Briefwahlvorstände und allen weiteren helfenden Händen sehr herzlich für ihren Einsatz und ihre Unterstützung am 8. März 2026 bedanken.

Zusammensetzung der Wahl- und Briefwahlvorstände bei der Stichwahl

Alle Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände wurden mit der Hauptwahl am 8. März 2026 gleichzeitig auch für eine Stichwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 22. März 2026 berufen.

Die Zusammensetzung der Wahl- und Briefwahlvorstände bleibt daher grundsätzlich unverändert mit der Maßgabe, dass die "Sonderfunktion EDV-Erfassung für die Stadtratswahl" bei den entsprechenden Beisitzerinnen oder Beisitzern selbstverständlich entfällt.

Bei Ausfällen aus dem Kreise dieser genannten Beisitzerinnen und Beisitzern oder der weiteren Beisitzerinnen und Beisitzern wird jedoch der Wahl- und Briefwahlvorstand nicht obligatorisch ergänzt. 

Entscheidend für eine Nachberufung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern aus der Reserve ist insbesondere bei den Urnenwahlvorständen die Aufrechterhaltung der sogenannten "Schichteinteilung" tagsüber von 8 bis 18 Uhr. Bei den Briefwahlvorständen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesetzlich geforderten Mindestbesetzung eine Nachberufung veranlasst.