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Informationen zur Briefabstimmung

Sofern Sie am Abstimmungstag nicht im Abstimmungsraum Ihres Stimmbezirks abstimmen können (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit) haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefabstimmung an dem Bürgerentscheid teilzunehmen.

Hierzu benötigen Sie einen Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstimmungsbrief bis spätestens 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Regensburg eingegangen sein muss.

Die Abgabe Ihres Abstimmungsbriefs in einem der Abstimmungsräume der einzelnen Stimmbezirke im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.