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Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen

Wie erhalte ich einen Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen?

Bitte beachten Sie, dass Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen erst ab dem 6. Mai 2024 (bis spätestens 7. Juni 2024, 15.00 Uhr) erteilt werden können.

Durch die Erteilung eines Abstimmungsscheins ist es möglich, an dem Bürgerentscheid durch Briefabstimmung teilzunehmen.

Ebenso kann man durch Abgabe eines Abstimmungsscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Identitätsausweises in einem beliebigen Stimmbezirk (Wahlraum) der Stadt Regensburg abstimmen.

Abstimmungsscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Abstimmungsscheins mit Briefabstimmungsunterlagen. Darüber hinaus kann der Abstimmungsschein auch formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung (Nummer Ihres Stimmbezirks sowie die fortlaufende Nummer mit der Sie in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen wurden). Den entsprechenden Link zur Online-Beantragung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen über das Bürgerserviceportal ebenfalls erst ab dem 6. Mai 2024 beantragt werden können.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins mit Briefabstimmungsunterlagen (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) können Sie

  • in einer der nachfolgend genannten Dienststellen abgeben bzw. dort in den Briefkasten einwerfen oder
  • per Post in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden.

Bei den nachfolgend genannten Dienststellen können Sie den Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch persönlich stellen, um den Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen sofort in Empfang zu nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefabstimmung teilzunehmen.

Der Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins mit Briefabstimmungsunterlagen kann bis spätestens 7. Juni 2024, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Abstimmungstag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend.  

Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Abstimmungsschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.   

Wer einen Abstimmungsschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.

Wer einen Abstimmungsschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Abstimmungsscheinantrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.

In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.