Der Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins mit Briefabstimmungsunterlagen kann bis spätestens 7. Juni 2024, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Abstimmungstag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend.
Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Abstimmungsschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.
Wer einen Abstimmungsschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.
Wer einen Abstimmungsschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Abstimmungsscheinantrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.
In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.