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ÖPNV-Gesamtbericht von Stadt Regensburg und Landkreis Regensburg

Bekanntmachung nach Art. 7 Abs. 1 der EU-Verordnung 1370/2007

Die Stadt Regensburg ist Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern gewährten Ausgleichszahlungen und ausschließlichen Rechte zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.

Im ÖPNV kooperiert die Stadt Regensburg eng mit dem Landkreis Regensburg, um ein integriertes ÖPNV-Angebot über beide Aufgabenträgergebiete hinweg sicherstellen und weiterentwickeln zu können (u.a. Regionaler Nahverkehrsplan). Im Jahre 2009 erfolgte durch Stadt und Landkreis eine gemeinsame Betrauung zu der Gesamtverkehrsleistung, die in ihrem Gebiet im straßengebundenen ÖPNV zu erbringen ist. Hierbei handelten beide Aufgabenträger als sog. „Gruppe von Behörden“. Analog hierzu erfolgt auch die Berichterstattung beider Aufgabenträger durch jeweils gemeinsame jährliche Berichte.