Gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung hat der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. In Regensburg finden in der Regel vier Bürgerversammlungen jährlich statt, eine davon für die Gesamtstadt.
In Bürgerversammlungen sollen vor allem Angelegenheiten der Stadtbezirke bzw. Stadtteile erörtert werden, auf die die Bürgerversammlung beschränkt ist.