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Beflaggung am Alten Rathaus

Übersicht über offizielle Beflaggungstermine in Bayern

Die Beflaggung erfolgt nach den empfohlenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für die Beflaggung öffentlicher Gebäude.

An folgenden Terminen wird das Alte Rathaus beflaggt:

  1. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  2. Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus (11. März)
  3. Feiertag der Arbeit (1. Mai)
  4. Europatag (9. Mai)
  5. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetztes (23. Mai)
  6. Jahrestag des 17. Juni 1953 (Volksaufstand in der DDR)
  7. Jahrestag des 20. Juli 1944 (Attentat auf Adolf Hitler)
  8. Tag der Heimat (erster Sonntag im September)
  9. Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  10. Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag)
  11. Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)

Zusätzlich wird am Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament beflaggt. Bei Trauertagen wie am Volkstrauertag und am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen.

Besondere Anlässe der Stadt Regensburg zur Beflaggung

Stadtfreiheitstag (November) und Jahresempfang: Beflaggung des Reichssaalgebäudes mit Fahne, auf denen der Reichsadler zu sehen ist. Dies ist ein Hinweis auf die ehemals freie Reichsstadt Regensburg.

Zum Bürgerfest werden alle Flaggen der Partnerstädte gehisst.

Zusätzlich kommt die Stadt Regensburg üblicherweise der Bitte des Bayerischen Ministerpräsidenten nach, wenn dieser die Beflaggung der staatlichen Dienstgebäude anordnet und Gemeinden, Landkreise und Bezirke bittet, in gleicher Weise zu verfahren.