1. Hintergrund
Als eines der ersten Industrieländer steigt Deutschland bis 2022, unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011, aus der Kernenergieerzeugung aus. Die angefallenen hochradioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung, ca. 27.000 Kubikmeter, sollen in einem speziellen untertägigen Endlagerbauwerk für den Zeitraum von einer Million Jahren sicher verwahrt werden.
Das im Mai 2017 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz (StandAG) bietet die gesetzliche Grundlage und regelt die einzelnen Verfahrensschritte für das Standortauswahlverfahren, das den bestmöglichen Standort in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleisten soll. Für die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zuständig. Die BGE mbH ist vom Bund im Juli 2016 als bundeseigenes Unternehmen gegründet und mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle beauftragt worden.
Am 28.09.2020 veröffentlichte die BGE mbH den sogenannten „Zwischenbericht der Teilgebiete“. Dem Bericht nach, erfüllt grundsätzlich ungefähr die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik Deutschland die geologische Voraussetzung zur Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Die Einlagerung wird in Tongestein, Steinsalz und im Kristallingestein untersucht. Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts hat die Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. Auf der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkonferenz können an drei Terminen alle, die sich für das Thema Endlagerung interessieren, den Zwischenbericht mit der BGE mbH diskutieren. Die BGE mbH ist gesetzlich verpflichtet die Ergebnisse der Fachkonferenz in ihrem weiteren Vorgehen zu berücksichtigen.