Logo Stadt Regensburg

Stellungnahme zur Endlagersuche

Deutschland ist aus der Kernenergienutzung ausgestiegen. Die Suche nach einem Standort für ein Endlager hat begonnen. Auch die Oberpfalz ist betroffen.

1. Hintergrund

Als eines der ersten Industrieländer steigt Deutschland bis 2022, unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011, aus der Kernenergieerzeugung aus. Die angefallenen hochradioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung, ca. 27.000 Kubikmeter, sollen in einem speziellen untertägigen Endlagerbauwerk für den Zeitraum von einer Million Jahren sicher verwahrt werden.

Das im Mai 2017 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz (StandAG) bietet die gesetzliche Grundlage und regelt die einzelnen Verfahrensschritte für das Standortauswahlverfahren, das den bestmöglichen Standort in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleisten soll. Für die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zuständig. Die BGE mbH ist vom Bund im Juli 2016 als bundeseigenes Unternehmen gegründet und mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle beauftragt worden.

Am 28.09.2020 veröffentlichte die BGE mbH den sogenannten „Zwischenbericht der Teilgebiete“. Dem Bericht nach, erfüllt grundsätzlich ungefähr die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik Deutschland die geologische Voraussetzung zur Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Die Einlagerung wird in Tongestein, Steinsalz und im Kristallingestein untersucht. Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts hat die Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. Auf der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkonferenz können an drei Terminen alle, die sich für das Thema Endlagerung interessieren, den Zwischenbericht mit der BGE mbH diskutieren. Die BGE mbH ist gesetzlich verpflichtet die Ergebnisse der Fachkonferenz in ihrem weiteren Vorgehen zu berücksichtigen.

Endlagersuche - Fließdiagramm zur StandortauswahlEndlagersuche - Grafik zur Entscheidungsfindung

2. Ablauf des Standortauswahlverfahrens

Das Standortauswahlverfahren ist in drei Phasen gegliedert:

Phase I: Auswahl möglicher Standortregionen

Schritt 1:

  • Ungeeignete Gebiete werden nach speziellen geowissenschaftlichen Kriterien bewertet und gegebenenfalls aus dem Suchverfahren ausgeschlossen.

§ 22 StandAG Ausschusskriterien, § 23 StandAG  Mindestanforderungen, § 24 StandAG  geowissenschaftliche Abwägungskriterien

  • Der Zwischenbericht Teilgebiete beinhaltet alle noch in Frage kommenden Standortgebiete (Veröffentlicht am 28.09.2020).

§ 26 StandAG  Sicherheitsanforderungen, § 27 StandAG vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

  • Der Zwischenbericht Teilgebiete dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit und ist Startschuss für die öffentliche Fachkonferenz Teilgebiete.
  • Alle Vorschläge und Einwände werden gesammelt und von der BGE mbH neu bewertet.

Schritt 2:

  • Die BGE mbH übermittelt dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sämtliche Ergebnisse und Bundesrat sowie Bundestag entscheiden über die Standorte der übertägigen Erkundung.

Phase II: Übertägige Erkundung

  • Die vom Bundesrat und Bundestag ausgewählten Standortregionen werden von der BGE mbH durch standortbezogene Erkundungsprogramme untersucht und nach Kriterien gemäß StandAG bewertet.
  • Die BGE mbH gibt die Ergebnisse aus der übertägigen Erkundung weiter an die BASE und Bundesrat und Bundestag entscheiden über den Standort der untertägigen Erkundung

Phase III: Untertägige Erkundung

  • Die BGE mbH erkundet die vom Bundesrat und Bundestag ausgewählten Standorte untertägig.
  • Die Ergebnisse werden der BASE übermittelt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet.
  • Das BASE schlägt dem Bundesrat und dem Bundestag, auf Grundlage der Erkundungsergebnisse, einen Standort für ein Endlager für Wärme entwickelnde hochradioaktive Abfälle vor.
Endlagersuche - Grafik zur Entscheidungsfindung

3. Beteiligung der Stadt Regensburg und der Gebietskörperschaften der Oberpfalz

Die Oberpfalz ist als Standortregion für ein atomares Endlager insbesondere aufgrund geologischer Gegebenheiten nicht als bestmöglicher Standort zu werten und daher aus dem weiteren Endlagersuchverfahren auszuschließen.

Am 08.06.2021, vor dem zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete, haben die Gebietskörperschaften der Oberpfalz eine gemeinsame Stellungnahme an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH übersandt.

Es wurden Anmerkungen und Kritik zum Zwischenbericht Teilgebiete vorgebracht sowie Forderungen für das weitere Vorgehen gestellt.