Bekanntmachung - Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H - Unterer Wöhrd“
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H - Unterer Wöhrd“ beantragt.