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Bildungspass für Neuzugewanderte

Der Bildungspass für Neuzugewanderte ist eine Dokumentenmappe, um die eigene Bildungshistorie gebündelt darzustellen. So wird eine Basis geschaffen, um sich professionell bei Beratungs-, Bildungs- und Arbeitsmarktstellen vorzustellen. Die Nutzung des Passes wird ab dem Alter von 16 Jahren empfohlen. Der Bildungspass ist seit Januar 2018 kostenfrei für alle neuzugewanderten Migrantinnen und Migranten bei Beratungseinrichtungen, Berufsschulen und weiteren ausgewählten Stellen erhältlich.

Der Bildungspass stellt eine Dokumenten-Mappe dar, welche allen (Neu)zugewanderten Migrantinnen und Migranten zur freiwilligen Nutzung kostenlos zur Verfügung steht. Empfohlen wird die Nutzung ab einem Alter von 15/16 Jahren.


Der Pass besteht aus einer Din A4-Mappe und beinhaltet folgende Punkte: 

  • Übersicht der regionalen Anlaufstellen 
  • Persönliche Angaben 
  • Vorgefertigter Lebenslauf als erste Hilfestellung zum handschriftlichen oder online ausfüllen 
  • Vorlage zum Nachweis von Praktika, ehrenamtlichen Weiterbildungsangeboten etc.

Darüber hinaus können in der Mappe alle bildungs- und berufsrelevanten Dokumente gesammelt und abgeheftet werden. 

Bitte bringen Sie Ihren Bildungspass immer mit, wenn 

  • Sie zu einem Beratungstermin gehen, 
  • Sie sich bei einem Arbeitgeber oder Praktikumsbetrieb vorstellen, 
  • Sie sich bei einem Bildungsträger vorstellen.

Ihr Exemplar bekommen Sie bei den Ihnen bekannten Beratungsstellen und in den Berufsintegrationsklassen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich beim Ausfüllen von einer Ihnen vertrauten Beratungsstelle unterstützen lassen. 

HINWEIS

Sie sind Asylbewerber/in oder geduldet?

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Nutzung des Bildungspasses keinerlei Auswirkungen auf Ihr Asylverfahren und Ihren Asylantrag hat. Darüber entscheidet allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch bei geduldeten Personen hat der Bildungspass keinerlei Einfluss auf das Bleiberecht.

Der Bildungspass entstand in Zusammenarbeit der Kommunen Landkreis Regensburg, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Regensburg. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  1. Wo bekomme ich meinen Bildungspass?
    Der Bildungspass wird an verschiedenen Beratungsstellen wie z.B. den Migrationsdiensten sowie der Asylsozialberatung und den Berufsschulen ausgegeben. 
  2. Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um den Bildungspass?
    Auskunft bei offenen Fragen zum Bildungspass erhalten Sie bei den zuständigen Stellen der kommunalen Bildungskoordination für Neuzugewanderte. 
  3. Ich biete ein Beratungs-/ Bildungsangebot an und bin nicht in der Ansprechpartnerliste enthalten.
    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Bildungskoordinationsstelle für Neuzugewanderte.
  4. In welcher Sprache gibt es den Bildungspass?
    Um den Bildungspass übersichtlich gestalten und ausgeben zu können, liegt dieser hauptsächlich in deutscher Sprache vor. Die Überschriften und wichtige Begriffe wurden zudem in Englisch / Arabisch übersetzt um eine bessere Einordung zu gewährleisten. Grundlegende Informationen zum Bildungspass finden Sie verlinkt auf dieser Seite in die Sprachen Englisch, Bulgarisch, Arabisch und Tigrinisch.
  5. Wer hilft mir beim Ausfüllen des Bildungspasses?
    Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Bildungspasses benötigen, wenden Sie sich bitte an eine für Sie passende Betreuungs- und Beratungsstelle. 
  6. Was ist ein „QR Code“ und wie kann ich diesen einlesen?
    Der QR („quick response“) Code beinhaltet Informationen, welche mit dem Mobiltelefon eingelesen werden können. Dafür benötigen Sie eine entsprechende App.
  7. Die Internetadresse / die Telefonnummer eines Ansprechpartners existiert nicht mehr oder ist falsch.
    Bitte melden Sie den Fehler an die kommunale Bildungskoordinationsstelle für Neuzugewanderte. 
  8. Ab welchem Alter kann ich einen Bildungspass erhalten?
    In der Regel steht der Bildungspass jeder neuzugewanderten interessierten Person ab 16 Jahren zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie ihn jedoch schon ab einem früheren Alter erhalten.