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E-Roller / E-Scooter

Die Einführung von E-Tretroller-Sharing-Angeboten in Regensburg hat zu einer Zunahme des Verkehrs mit diesen neuen Verkehrsmitteln geführt. Diese auch E-Scooter oder E-Roller genannten Verkehrsmittel machen sicher viel Spaß und können eine Ergänzung der Mobilität sein.

Seit 2019 sind auf den Straßen Tret- (oder besser Steh-) Roller mit E-Antrieb zugelassen. Für diese neuen Verkehrsmittel gelten spezielle Regeln.

Unabhängig davon, wie diese Vehikel genannt werden – E-Roller, E-Tretroller, E-Scooter: die Verkehrsmittel fallen unter die Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung und sind damit Kraftfahrzeuge. Doch hier ist nicht alles geregelt, es gilt zudem natürlich die Straßenverkehrsordnung.

Aufgrund der kleinen Räder und der wackeligen Lenkung sollten die Scooter immer achtsam bewegt werden, insbesondere auf unebenem Untergrund (z. B. Kopfsteinpflaster). Aber auch das verbotswidrige Fahren zu zweit oder unter Alkoholeinfluss hat schon zu vielen Unfällen mit schweren Verletzungen geführt.

In Regensburg werden solche Roller durch Verleihfirmen aufgestellt und vermietet. Das hat zur Folge, dass regelmäßig Menschen mit diesem Fortbewegungsmittel unterwegs sind. Damit Nutzer dieser Roller wissen, welche „Spielregeln“ gelten, haben wir hier die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst. Darüber hinaus gelten natürlich die vertraglichen Regelungen mit dem Verleiher.