E-Roller benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung, die durch eine Plakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. Es wird daher empfohlen, diese nach einem Unfall abzuschreiben oder zu fotografieren.
Außerdem sollten sie, wenn Sie durch einen E-Roller geschädigt wurden, die Personalien der Person notieren, die den E-Roller gefahren hat. Hintergrund: es ist nicht möglich, den Halter – also z. B. den Vermieter – für den Schadenersatz verantwortlich zu machen. Geschädigte sind darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen, weil die sog. Betriebsgefahr bei diesen Elektrokleinstfahrzeugen per Gesetz ausgeschlossen ist.
Beteiligte an einem Unfall sind verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben. Sind sie nicht dazu bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle rufen.