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Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Die Zerstörung von Natur und Lebensräumen durch Baumaßnahmen muss durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden

Besonders dann, wenn außerhalb des besiedelten Bereichs gebaut wird („Außenbereich“) oder neue Baugebiete z.B. für Wohnbau entwickelt werden (z.B. mit Bebauungsplänen) wird Natur zerstört und es gehen zahlreiche Lebensräume verloren. Um diesen Verlust auszugleichen, fordert der Gesetzgeber, Ausgleichsflächen zu schaffen.

Der erste Schritt ist immer, den Eingriff entweder ganz zu vermeiden oder so klein wie möglich zu gestalten (Vermeidungsgebot und Minimierungsgebot). Erst dann werden Ausgleichs- und Ersatzflächen für den erlittenen Schaden in der Natur gesucht und hergestellt. Diese Flächen sollen dabei immer möglichst nah am Eingriffsort liegen. Das bedeutet, dass z.B. bei der Entwicklung eines Wohngebiets direkt im Gebiet oder direkt daran anschließend Ausgleich geplant und hergestellt werden sollte. Erst wenn das nicht möglich ist, wird der Suchradius ausgeweitet.

Beispiele für Ausgleichsflächen sind z.B. die Entsiegelung einer nicht mehr genutzten Parkplatzfläche, die Umwandlung einer intensiv genutzten Ackerfläche in eine extensiv genutzte Blumenwiese oder das Anlegen einer Streuobstwiese. Denkbar ist auch die Renaturierung von Feuchtflächen an Bachläufen oder in der Donauniederung, der Rückbau von nicht genutzten Gebäuden und vieles mehr.