Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe in Form von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

Wenn Ihr Kind unter einer fachärztlich bescheinigten Legasthenie oder Dyskalkulie leidet, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Eingliederungshilfe, also auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie.

Den Antrag können Sie bei uns stellen (nur Stadt Regensburg).

Welche Voraussetzungen dafür bestehen müssen und welche Nachweise und Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.