Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe in Form von Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
Wenn Ihr Kind unter einer fachärztlich bescheinigten Legasthenie oder Dyskalkulie leidet, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Eingliederungshilfe, also auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie.
Den Antrag können Sie bei uns stellen (nur Stadt Regensburg).
Welche Voraussetzungen dafür bestehen müssen und welche Nachweise und Unterlagen Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.