Wassergefährdende Stoffe, hierzu gehört insbesondere auch Heizöl, können bei Hochwasser nicht nur zu beträchtlichen Schäden an Gebäuden, sondern auch zu erheblichen Gewässerverunreinigungen führen.
Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Behälter nicht entsprechend gesichert, besteht die Gefahr, dass diese aufschwimmen und umkippen. Rohrleitungen können abgetrennt werden.
Heizölverbraucheranlagen müssen deshalb hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten von Öl unter allen Umständen zu verhindern.
Zuletzt beim Hochwassergeschehen im Mai/Juni 2013 hat sich gezeigt, dass durch undichte Heizölbehälter die Hochwassersituation vor Ort drastisch verschärft wird. Es sind nicht nur die Eigentümer havarierter Öltanks betroffen, deren Häuser aufgrund der Kontamination zum Teil abgerissen werden müssen, auch die Natur, Staatseigentum und das Eigentum von Nachbarn, die selbst ggf. gar nicht mit Öl heizen, werden in Mitleidenschaft gezogen. Aufgrund dessen kommt den Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Überschwemmungsgebieten eine besondere Verantwortung zu.
Seit 1.5.2018 ist die Errichtung neuer Heizöltanks im festgesetzten Überschwemmungsgebiet verboten.
Technische Anforderungen an Heizöltanks
Tanks in Hochwassergefährdeten Gebieten müssen auftriebssicher und gegen das Eindringen von Wasser geschützt sein. An Anlagen im Überschwemmugnsgebiet bestehen folgende Anforderungen: