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Hochwasser-Soforthilfe 2024

Soforthilfemaßnahmen für die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten | Spendenkonto eingerichtet

Hilfen für Schäden durch Grundwasser

Für Hausratschäden, die durch aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau entstanden sind, kann die staatliche Soforthilfe nicht gewährt werden. Um auch diesen Geschädigten mit einem Betrag bis zu 5.000 € (bei Versicherbarkeit aber nicht abgeschlossener Versicherung bis zu 2.500 €) helfen zu können, hat die Stadt Regensburg eine eigene Richtlinie erlassen.

Bitte beachten:

Fügen Sie dem Antrag Nachweise des Schadensereignisses sowie zur Schadenshöhe (alte Rechnungen oder aktuelle Preisangaben von Händlern) bei. Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Hausrat zuwendungsfähig ist, es können keine Zuwendungen für Gebäudeschäden abgerufen werden.
Der Antrag ist bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Staatliche Soforthilfe

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt zur Unterstützung privater Haushalte, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai/Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Für Schäden an Haushalt/Hausrat beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €. War Versicherungsschutz möglich aber eine Versicherung wurde nicht abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.

Bei Ölschäden an Gebäuden beträgt die Soforthilfe bis zu 10.000 €. War Versicherungsschutz möglich aber eine Versicherung wurde nicht abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe hierfür bis zu 5.000 €.

In beiden Fällen werden eventuelle Versicherungsleistungen angerechnet.

Anträge auf Soforthilfe bei Schäden an Haushalt/Hausrat oder durch Öl verursachte Schäden an Gebäuden sind bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Hilfen für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe

Für geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe besteht ebenfalls die Möglichkeit Soforthilfen zu beantragen. Zuständiger Ansprechpartner für Geschädigte im Stadtgebiet Regensburg ist die Regierung der Oberpfalz ZWQubnJleWFiLmZwby1nZXIkNDIwMmVmbGlocmVzc2F3aGNvSG5lbWhlbnJldG5V.

Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier: Hochwasser-Soforthilfen - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)

Finanzhilfen

Im Falle eines drohenden Existenzverlusts können weitere Finanzhilfen gewährt werden.

Hierfür kann ein Antrag auf Notstandsbeihilfen und / oder Staatsbürgschaften gestellt werden. Dieser muss bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Zur Prüfung der Bedürftigkeit sind hierbei die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Es gilt die Härtefondsrichtlinie vom 11. März 2020.

Weitere Hilfsprogramme für die Behebung von Gebäudeschäden sind in Vorbereitung, Informationen dazu folgen baldmöglichst.

Weitere Informationen

Das städtische Spendenkonto bei der Sparkasse Regensburg

IBAN: DE 47 7505 0000 0000 0888 80
BIC: BYLADEM1RBG
Kto.- Nr.: 88880
BLZ: 750 500 00

Verwendungszweck "Hochwasser 2024"

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
-Hochwassersoforthilfe-
D.-Martin-Luther-Str. 1
93047 Regensburg

E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciQ0MjAyLXJlc3Nhd2hjb2g=

Telefon:
0941/507 -96600
0941/507 -1662
0941/507 -5662

Frau Heinemann, Herr Micheew, Herr Wenzel