Verlust wichtiger Dokumente
Sie haben Ihren Personalausweis oder Führerschein verloren. Ihnen wurde die Geldbörse mit allen darin befindlichen wichtigen Dokumenten gestohlen. Hier finden Sie einige Empfehlungen und Hinweise, was Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Dokumente beachten sollten.
Sie haben Dokumente verloren
Oftmals tauchen verlorengegangene Dinge wieder auf.
In vielen Fällen ist es so, dass verlorene Dokumente die Stadtverwaltung erreichen und intern an das Fundamt bzw. bei Personaldokumenten an die Bürgerbüros gegeben werden. Daher raten wir Ihnen, bei einem Verlust ca. vier Wochen zu warten, bevor Sie sich neue Dokumente ausstellen lassen.
Sie müssen den Verlust nicht bei der Polizei zur Anzeige bringen. Es genügt, wenn Sie bei der Neubeantragung eine Verlustanzeige in den Bürgerbüros abgeben. Ausnahmen hiervon bestehen nur dann, wenn Sie den Verdacht haben, dass mit Ihren verlorenen Dokumenten bereits eine Straftat begangen worden ist oder wenn Sie Ihre Dokumente im Ausland verloren haben.
Lassen Sie sich dabei von der ausländischen Polizeidienststelle eine schriftliche Bestätigung über Ihre Verlustanzeige aushändigen.
Soweit Sie im Ausland Ausweis- oder Passdokumente zur Heimreise benötigen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Landes. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
Beachten Sie bitte die Besonderheiten bei Verlust eines neuen Personalausweises:
Ihnen wurden Dokumente gestohlen
Bei einem Diebstahl Ihrer Dokumente ist es immer erforderlich, dies unverzüglich der örtlichen Polizei zu melden. Die Polizei schreibt Ihre gestohlenen Dokumente zur Sachfahndung aus, um einem eventuellen Missbrauch entgegenzuwirken. Dies gilt selbstverständlich auch im Ausland.
Lassen Sie sich dabei von der ausländischen Polizeidienststelle eine schriftliche Bestätigung über Ihre Diebstahlanzeige aushändigen. Nach Ihrer Rückkehr legen Sie bitte diese schriftliche Bestätigung bei der zuständigen deutschen Polizeidienststelle vor und lassen Sie dort ggf. den Diebstahl nochmals aufnehmen.
Auch hier gilt: Soweit Sie im Ausland Ausweis- oder Passdokumente zur Heimreise benötigen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Landes. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: