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Verlust oder Diebstahl eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis = eID).

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion verloren haben oder dieser gestohlen wurde, so sollten Sie unverzüglich eine Sperrung veranlassen.

Sie benötigen dazu grundsätzlich Ihr Sperrkennwort, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Antragstellung durch den PIN-Brief übermittelt worden ist. Sofern Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, die Ihren Personalausweis ausgestellt hat. Dazu müssen Sie dort persönlich erscheinen und sich entsprechend identifizieren.

Zur unverzüglichen Sperrung gibt es folgende Alternativen:

Sperrnotruf für Personalausweise

  • Im Inland: 116 116 (kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen)
  • Aus dem Ausland: +49 / 116 116 oder alternativ: +49 / 30 4050 4050 
    (jeweils kostenpflichtig, abhängig vom jeweiligen ausländischen Netzbetreiber)
  • Weitere Informationen im Internet unter Sperr-Notruf

Persönlich (nicht telefonisch) in einem der Bürgerbüros, wenn

  • Ihr Personalausweis von der Stadt Regensburg ausgestellt wurde
  • Ihr Personalausweis nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt wurde, Sie jedoch Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben

Persönlich (nicht telefonisch) bei der Personalausweisbehörde, bei der Ihr Personalausweis ausgestellt worden ist

Sofern Sie eine Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur = QES) für Ihren Personalausweis nutzen, so denken Sie bitte daran, dass Sie diese bei dem Anbieter, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben, separat sperren lassen müssen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden oder er sonst wieder in Ihren Besitz gelangt, können Sie die Sperrung wieder aufheben lassen. Aus Sicherheitsgründen ist ein telefonisches Entsperren Ihres Personalausweises generell - auch über die Sperrhotline - nicht zulässig. Die Entsperrung Ihres Personalausweises können Sie daher nur persönlich, entsprechend der oben genannte Zuständigkeiten in einem der Bürgerbüros oder bei der Personalausweisbehörde, bei der Ihr Personalausweis ausgestellt worden ist, vornehmen.