Dienstleistungen
Sperrzeitverkürzung für Betriebsräume im Freien
Im gesamten Stadtgebiet beginnt für Betriebsräume bei Schank- und Speisewirtschaften sowie bei öffentlichen Vergnügungsstätten, die sich im Freien (Wirtschaftsgärten, Vorgärten, Veranden, Terrassen, Freisitze auf Plätzen, Gehsteigflächen und ähnlichen Räumen) befinden, die Sperrzeit um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe befristet und widerruflich die Sperrzeit freitags, samstags und vor Feiertagen in der Regel auf 24.00 Uhr und an den übrigen Wochentagen in der Regel auf 23.00 Uhr verkürzt werden. Für diese Sperrzeitverkürzung ist ein entsprechender Antrag mit Begründung zu stellen. Die Sperrzeitverkürzung kann einmal beantragt werden und wird je nach Wunsch des Antragstellers dann automatisch für die folgenden Jahre – sofern keine Ablehnungsgründe vorliegen - erneut erteilt.
individuell und abhängig von der Größe des Freisitzes und der Dauer sowie Art der Sperrzeitverkürzung (jährlich)
§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Buchstabe b Verordnung der Stadt Regensburg über die Sperrzeit von Gaststätten in Regensburg (Sperrzeitverordnung – SpV)
Tanja Herrmann
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 110
93053 Regensburg
(0941) 507-2327
(0941) 507-2329
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Alexandra Wolf
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 110
93053 Regensburg
(0941) 507-1327
(0941) 507-2329
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Katharina Weber
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Str. 11
Zimmer: 126
93053 Regensburg
(0941) 507-2323
(0941) 507-2329
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Christina Edhofer
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
Zimmer: 126
93053 Regensburg
(0941) 507-5322
(0941) 507-2329
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Um Terminvereinbarung wird gebeten. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch von der Sachbearbeitung.
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