Dienstleistungen
Behindertenparkausweis
Für Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen des Nachteilsausgleichs besonders gekennzeichnete Parkplätze zur ausschließlichen Benutzung durch schwerbehinderte Menschen geschaffen.
Der erforderliche blaue EU-Parkausweis kann bei der Stadt Regensburg als Wohnortgemeinde beantragt werden und zwar für Schwerbehinderte
- mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- für Blinde und Personen mit beidseitiger Amelie/Phokomelie bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen.
Darüber hinaus kann
- bei Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
- bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung
ein orangefarbener Parkausweis oder
- bei vorübergehender kurzzeitiger außergewöhnlicher Gehbehinderung
- bei Verschlechterung der Gehbehinderung
eine Park-Ausnahmegenehmigung für einen kurzen Zeitraum
erteilt werden.
- Identitätsnachweis oder Schwerbehindertenausweis
ersatzweise:
Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Oberpfalz (Versorgungsamt) oder Bestätigung des Versorgungsamtes - Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto, 35 x 45 mm, außer bei Kindern unter 10 Jahren)
- fachärztliches Attest bei kurzzeitiger außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Nachweis über die Stellung eines Verschlechterungsantrages beim Versorgungsamt
keine Fristen
Gültigkeitszeitraum
- des EU-Parkausweises für Behinderte oder orangefarbenen Parkausweises:
bis zum Ende der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, aber maximal fünf Jahre - der kurzfristigen Park-Ausnahmegenehmigung:
1 - 6 Monate, abhängig von der bestätigten Zeitdauer der Gehbehinderung bzw. 6 Monate bei gestelltem Verschlechterungsantrag
Welche Art des Schwerbehindertenparkausweises erteilt werden kann, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht: Übersicht Ausweisarten
Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
gebührenfrei
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchst. a StVG, § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO
Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
(0941) 507-93200
(0941) 507-3389
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