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Dienstleistungen

Behindertenparkausweis

Beschreibung

Für Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen des Nachteilsausgleichs besonders gekennzeichnete Parkplätze zur ausschließlichen Benutzung durch schwerbehinderte Menschen geschaffen.

Der erforderliche blaue EU-Parkausweis kann bei der Stadt Regensburg als Wohnortgemeinde beantragt werden und zwar für Schwerbehinderte 

  • mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • für Blinde und Personen mit beidseitiger Amelie/Phokomelie bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen.

Darüber hinaus kann

  • bei Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
  • bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung

ein orangefarbener Parkausweis oder

  • bei vorübergehender kurzzeitiger außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • bei Verschlechterung der Gehbehinderung

eine Park-Ausnahmegenehmigung für einen kurzen Zeitraum


erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis oder Schwerbehindertenausweis
    ersatzweise:
    Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Oberpfalz (Versorgungsamt) oder Bestätigung des Versorgungsamtes
  • Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto, 35 x 45 mm, außer bei Kindern unter 10 Jahren)
  • fachärztliches Attest bei kurzzeitiger außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Nachweis über die Stellung eines Verschlechterungsantrages beim Versorgungsamt

Fristen/Dauer

keine Fristen

Gültigkeitszeitraum

  • des EU-Parkausweises für Behinderte oder orangefarbenen Parkausweises:
    bis zum Ende der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, aber maximal fünf Jahre
  • der kurzfristigen Park-Ausnahmegenehmigung:
    1 - 6 Monate, abhängig von der bestätigten Zeitdauer der Gehbehinderung bzw. 6 Monate bei gestelltem Verschlechterungsantrag

Wichtige Hinweise

Welche Art des Schwerbehindertenparkausweises erteilt werden kann, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht: Übersicht Ausweisarten

Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchst. a StVG, § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO

Kontakt

Straßenverkehrsabteilung
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3389