Dienstleistungen

Umkennzeichnung eines Kraftfahrzeugs

Beschreibung

Eines oder beide Kennzeichenschilder des Fahrzeuges gingen verloren oder wurden gestohlen, bzw. der Fahrzeughalter wünscht die Zuteilung einer neuen Kennzeichenkombination.

  • Der Antrag auf Umkennzeichnung ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Bei Verlust muss dieser an Eides Statt versichert werden. Die eidesstattliche Erklärung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg ablegen.
  • Bei Diebstahl kann abweichend zur Versicherung an Eides statt eine Diebstahlanzeige einer Polizeiinspektion vorgelegt werden

 

Bei Verlust oder Diebstahl wird ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das alte Kennzeichen muss für 10 Jahre gesperrt werden. Durch das Sperren des Kennzeichens soll verhindert werden, dass die durch einen Dritten begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dem vorherigen Fahrzeughalter angelastet werden.

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherung an Eides statt (wird bei persönlicher Vorsprache erstellt), bzw. Diebstahlanzeige
  • Noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Verlust / Diebstahl nur eines Schildes
Wichtige Hinweise

Die Dienstleistung wird in den Bürgerbüros nur bei Umkennzeichnungen auf Wunsch angeboten, nicht bei Verlust oder Diebstahl!

Gebühren

  • 30,00 Euro Gebühr für Umkennzeichnung
  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  • 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 
  • 30,70 Euro zusätzlich für die Versicherung an Eides statt
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
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