Dienstleistungen

Umschreibung bei Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

Beschreibung

Ein neuer Fahrzeughalter hat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder übernommen, das bereits in Deutschland zugelassen war, und möchte es nun auf sich umschreiben lassen. Hierbei wird unterschieden zwischen einer Umschreibung eines bereits vorher innerhalb des Stadtgebietes zugelassen Fahrzeuges und einer Umschreibung eines außerhalb des Stadtgebiets zugelassen Fahrzeuges.

  • Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Umschreibung informiert.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Bisherige Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden – entfällt bei Übernahme der Kennzeichen vom Vorhalter)
  • ggf. Vollmacht (falls der neue Halter nicht persönlich vorspricht)
  • SEPA-Lastschriftmandat
Wichtige Hinweise

Bitte bei i-Kfz beachten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Bei Wechsel des Kennzeichens: Sicherheitscodes der Siegel aller Kennzeichenschilder.

 

Gebühren

  • 27,10 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Wechsel der Kennzeichen
  • 23,60 Euro Gebühr bei Umschreibung von Außerhalb mit Beibehalt der Kennzeichen
  • 26,20 Euro Gebühr bei Umschreibung innerhalb des Stadtgebietes mit Wechsel der Kennzeichen
  • 24,20 Euro Gebühr bei Umschreibung innerhalb des Stadtgebietes mit Beibehalt der Kennzeichen
  • 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen 
  • 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 
  • zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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