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Dienstleistungen

Führerschein - Verlängerung Klasse D1, D1E, D, DE (Kraftomnibus)

Beschreibung

Bestimmte Führerscheinklassen (für Kraftomnibusse und Lastkraftwagen) sind befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer können Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Für die Verlängerung ist grundsätzlich keine Führerscheinprüfung erforderlich. Die Behörde prüft aber Ihre Eignung.

Weitere Informationen zu Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen finden Sie hier.

Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.

Erforderliche Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

Führerschein

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens gem. Anlage 6 Nr. 2 FeV

ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr

Hinweis: Bei Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahrs sowie bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich eine ärztl. Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV erforderlich.

Fristen/Dauer

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dies nimmt in der Regel ca. drei bis vier Wochen in Anspruch. Sollte Ihr Führerschein nicht von der Stadt Regensburg ausgestellt worden sein, kann sich die Bearbeitungsdauer evtl. verlängern.

Wichtige Hinweise

Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich.  Zur Abholung Ihres neuen Führerscheins können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.

Bitte buchen Sie frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle zur Antragstellung, so dass der Antrag 8 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden kann. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen notwendig. Auch eine Prüfung kann erforderlich werden.

Zu Verfahrensbeschleunigung ist die Vorlage einer Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde empfehlenswert, falls der Führerschein nicht bereits durch die Stadt Regensburg ausgestellt wurde.

Gebühren

43,90 € sowie evtl. 13 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Kontakt

Sachgebiet Fahrerlaubniswesen
Johann-Hösl-Straße 11 b93053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-3387