Dienstleistungen

Feinstaubplakette

Beschreibung

Eine Feinstaubplakette benötigen Sie, um in Umweltzonen fahren zu dürfen. Umweltzonen werden meist in Städten eingerichtet, um dort die Feinstaubbelastung zu verringern.

Fahrzeuge werden in drei Schadstoffgruppen eingeteilt und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet. In den ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge fahren, die mit der entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. Verstöße gegen die Kennzeichnung werden mit einem Bußgeld von 100,00 Euro geahndet, auch wenn das Fahrzeug mit der erforderlichen Plakette hätte gekennzeichnet werden können. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, bzw. ausländisches Zulassungsdokument)

Gebühren

5,00 Euro für die Ausstellung einer Feinstaubplakette 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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