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Dienstleistungen

Hunde

Beschreibung

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit kann das freie Umherlaufen von großen Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eingeschränkt werden. Auch können im Einzelfall Anordnungen zur Haltung von Hunden getroffen werden.

Informationen zur Anleinpflicht

Rechtsgrundlage

Art. 18 LStVG

Kontakt

Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
Johann-Hösl-Straße 1193053 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-93200
Fax: (0941) 507-2329

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.