Hunde
Beschreibung
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit kann das freie Umherlaufen von großen Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eingeschränkt werden. Auch können im Einzelfall Anordnungen zur Haltung von Hunden getroffen werden.
Rechtsgrundlage
Art. 18 LStVG
Kontakt
Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen
zusätzliche Kontaktinfos
Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.