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Dienstleistungen

Hunde

Beschreibung

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit kann das freie Umherlaufen von großen Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eingeschränkt werden. Auch können im Einzelfall Anordnungen zur Haltung von Hunden getroffen werden.

Informationen zur Anleinpflicht

Rechtsgrundlage

Art. 18 LStVG

Kontakt

Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0bWFzZ251bmRybw==

zusätzliche Kontaktinfos

Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine erhalten Sie von der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer (0941) 507-1329 oder (0941) 507-2322.