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Dienstleistungen

Hunde

Beschreibung

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit kann das freie Umherlaufen von großen Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen eingeschränkt werden. Auch können im Einzelfall Anordnungen zur Haltung von Hunden getroffen werden.

Informationen zur Anleinpflicht

Wichtige Hinweise

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten im Dienstgebäude Johann-Hösl-Straße 11 ist ein Parteiverkehr ausschließlich über Terminvereinbarung möglich. Mögliche Termine erhalten Sie telefonisch vom jeweiligen Sachbearbeiter.

Rechtsgrundlage

Art. 18 LStVG

Kontakt

Sarah Fuchs

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11293053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1329
Fax: (0941) 507-2329
Patrick Berschneider

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Johann-Hösl-Str. 11 Zimmer: 11393053 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-2322
Fax: (0941) 507-2329