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Anleinpflicht für Hunde

Wo dürfen Hunde frei laufen, wo müssen sie an die Leine?

Im größten Teil des Regensburger Stadtgebietes dürfen Hunde ohne Leine laufen. Es gibt aber auch Bereiche, für die etwas anderes gilt, nämlich:

1. Öffentliche Grünanlagen: Leinengebot gemäß der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019" mit Ausnahme auf den durch Schildern gekennzeichneten Hundefreilaufflächen:

  • Aubachpark 
  • Römerpark (eingezäunt)
  • Schillerwiese
  • Ziegetsdorfer Park
  • Neuprüll
  • Unterer Wöhrd
  • Weichser Damm
  • Brixenpark (eingezäunt)

2. Öffentliche Spielanlagen: generelles Hundeverbot gemäß der "Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung -GrünanlS) vom 25. Juli 2019"

Weitere Informationen

Kontakt

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-2329
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