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Dienstleistungen

Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Erforderliche Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Nur bei Wechsel der fahrzeughaltenden Person: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden ab 2018 herausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • gültige KFZ-Versicherung (sogenannte eVB-Nummer)
  • gültige Bankverbindung für die Einziehung der KFZ-Steuer
  • gültige HU, in der Regel liegt diese beim KBA vor und Sie müssen nur das Gültigkeitsende eintragen. Falls nicht, können Sie eine HU auch online nachweisen; unter der Voraussetzung, dass Ihr HU-Prüfbericht links oben eine sogenannte Prüfziffer aufweist
Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

Diese Dienstleistung wird auch hier angeboten

Weitere Informationen

Das Bayerische Behördennetz (BYBN) steht am Montag, 25. August 2025, im Zeitraum zwischen 11.30 bis 12.30 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.