Dienstleistungen

Bitte beachten!

Am Montag,19.01.2026, kommt es aufgrund von Wartungsarbeiten voraussichtlich ab 10 Uhr zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Online-Dienste aus dem Bürgerserviceportal. Die Wartungsarbeiten sollten zügig vormittags abgeschlossen sein.

Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Beschreibung

Ein Fahrzeughalter möchte ein außer Betrieb gesetztes (abgemeldetes) Fahrzeug, das auf ihn zugelassen war, wieder auf sich (gleicher Halter, gleiches Fahrzeug) zulassen.

  • Der Zulassungsantrag ist bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg zu stellen.
  • Die Kfz-Versicherung sowie das Hauptzollamt werden von der Zulassungsstelle automatisch über die Wiederzulassung informiert.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Erforderliche Unterlagen
  • amtlicher Lichtbildausweis (bei juristischen Personen: entsprechender Nachweis, z.B. HR-Auszug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (bei Wechsel des Kennzeichens)
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht (falls der Halter nicht persönlich vorspricht)
  • SEPA-Lastschriftmandat
Wichtige Hinweise

Bitte bei i-Kfz beachten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode. Diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Ältere Dokumente sind leider nicht geeignet.
Gebühren

  • 23,00 Euro für die Wiederzulassung von Fahrzeugen (10,60 Euro bei Nutzung von iKfz)
  • 30,00 Euro für die Wiederzulassung von Fahrzeugen bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens (12,80 Euro bei Nutzung von iKfz)
  • 0,30 Euro Gebühr für die Verwendung von Dokumentenklebesiegeln (pro Stück) 
  • 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 
  • zusätzlich KBA-Gebühren gem. GebOSt
  • ggf. zusätzliche Gebühren (z.B. bei sonstigen Änderungen, Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, etc.) gem. GebOSt 

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsstelle zu begleichen.

Rechtsgrundlage

§§ 3 ff. Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Sachgebiet Kraftfahrzeugzulassungswesen

Johann-Hösl-Straße 11
93053 Regensburg
Postfach: 11 06 43
93019 Regensburg

(0941) 507-93200
(0941) 507-4329
ZWQuZ3J1YnNuZWdlciR0ZGF0cy1nbnVzc2FsdXo=

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